Diebstahl in Karlsfeld:Post ermittelt Tatverdächtige

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Mitarbeiter von Subunternehmen sollen Geld entwendet haben

Von Julia Putzger, Karlsfeld

Innerhalb weniger Tage war immer wieder Geld aus Glückwunschkarten verschwunden, die Kunden bei der Postannahmestelle in einer Karlsfelder Edeka-Filiale aufgegeben hatten. Die Ermittlungen zu den Diebstählen laufen erfolgversprechend. Zwar wollte die Polizeiinspektion Dachau aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Informationen preisgeben, der Pressesprecher der Post, Erwin Nier, teilte jedoch mit, dass durch interne Ermittlungen der Post zwei Tatverdächtige ausgemacht werden konnten. Nun geht die Polizei der Sache nach.

Ins Rollen gekommen waren die Nachforschungen dank Rudolf Hofner. Der Karlsfelder hatte sich mit seinen Schilderungen an die SZ-Redaktion gewandt. Hofner und seine Frau hatten an zwei verschiedenen Tagen Ende März drei Glückwunschkarten in der Postfiliale in Karlsfeld im Edeka an der Wögerwiese verschickt. In deren Inneren war jeweils ein Geldschein festgeklebt, 130 Euro waren es insgesamt. Die Karten erreichten zwar ihre Ziele in Deutschland und Österreich, waren jedoch schon geöffnet und des Geldes beraubt worden. Indem Rudolf Hofner sich an die Redaktion wandte, wollte er auf den Fall aufmerksam machen. Die Hoffnung, sein Geld zurückzubekommen, hatte er ohnehin längst aufgegeben. Denn da die Beförderung von Geld in einer normalen Sendung durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Post ausgeschlossen sind, gibt es dafür keine Möglichkeit. Der Karlsfelder vermutete, dass es anderen ebenso ergangen sein könnte.

Tatsächlich meldeten sich auf den Bericht in der SZ hin zahlreiche Leser. In drei Fällen scheint ein Zusammenhang zu Hofners Erfahrungen sehr wahrscheinlich. Pressesprecher Nier leitete diese Schilderungen jeweils an die interne Security der Post weiter. Diese ermittelte in den vergangenen Wochen nun zwei Mitarbeiter eines Subunternehmers der Post, für welche ein Tatverdacht besteht. "Für die beiden sieht es nicht gut aus", gibt Nier die Einschätzungen der Security wieder. Nun arbeite die Dachauer Polizeiinspektion akribisch an dem Fall, um den Verdacht zu erhärten.

Sollte es infolge der Ermittlungen zu einer Klage oder gar einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, hätten zunächst jedoch weder die Post noch die betroffenen Sender Anrecht auf das Geld, da dieses laut AGB nicht in einem normalen Brief versendet werden darf. Nier weist aber darauf hin, dass die Geschädigten auf zivilrechtlicher Basis als Nebenkläger auftreten könnten.

© SZ vom 08.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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