Die Qual der Wahl:30 800 Wähler und 35 Bezirke

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Die Qual der Wahl: In der Kreisstadt Dachau sind knapp 31 000 Menschen zur Bundestagswahl aufgerufen. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Wie die Bundestagswahl in der Kreisstadt Dachau funktioniert

30 800 Dachauer sind am Sonntag, 24. September, zur Bundestagswahl aufgerufen. Wie die Stadt Dachau mitteilt, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Kreisstadt ist in 35 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Auf den an sie versandten Wahlbenachrichtigungen können die Dachauer nachlesen, in welchem Wahlbezirk und Wahlraum sie wählen dürfen. Die Stadt weist darauf hin, dass jede wahlberechtigte Person nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen kann, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Zudem haben die Wähler ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt, er hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme entscheidet sich jeder Wähler direkt für einen Kandidaten, der seinen Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Den Sitz im Parlament bekommt der Bewerber mit den meisten Stimmen, die einfache Mehrheit genügt dabei. Insgesamt ist Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt, ebenso viele Abgeordnete werden also direkt gewählt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Regionen im Parlament vertreten sind. Die Erststimme wird durch das Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben.

Die Zweitstimme in der rechten Spalte des Stimmzettels ist ein Votum für eine Partei. Der Anteil der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält und bestimmt deshalb, welche Fraktionen eine mehrheitsfähige Regierung bilden können. Wen sie ins Parlament nach Berlin entsenden, legen die Parteien vorher über Listen in den Bundesländern fest. Weil das Wahlsystem diese Verhältniswahl der Parteien um direkt gewählte Kandidaten ergänzt, heißt es "personalisierte Verhältniswahl". Jede Partei erhält ihrem Anteil an Zweitstimmen entsprechend eine Anzahl an Sitzen im Bundestag. Die werden erst mit den direkt gewählten Kandidaten besetzt. Sind dann noch Sitze frei, werden sie an die Kandidaten der Landeslisten vergeben.

Jeder Stimmzettel, der den Wählern ausgehändigt wird, enthält jeweils für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Stimmzettel erhält für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme gibt er in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde Wahlunterlagen beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

© SZ vom 15.09.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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