Dachau:Wahlwerbung auf Plastik verboten

Lesezeit: 1 min

Die nächsten Wahlen zum Landtag und Bezirkstag finden in Bayern in zweieinhalb Jahren statt, bis zu den Kommunalwahlen haben die Stadträte noch volle vier Jahre Zeit. Aber dann soll es bitte etwas umweltfreundlicher zugehen in der Wahlwerbung. Das war ein Anliegen der Dachauer SPD, kaum war das Amt des Oberbürgermeisters 2014 errungen. Entsprechend erfreut zeigte sich SPD-Stadtrat Sören Schneider über die neue Fassung der Plakatierungsverordnung der Stadt Dachau, die ganz dem entspreche, was die SPD sich vorgestellt habe. Sie wurde, nachdem sie im Haupt- und Finanzausschuss bereits dreimal auf der Tagesordnung stand, am Dienstag im Stadtrat einstimmig beschlossen.

Verboten und aus dem Stadtbild verbannt ist damit nun Polypropylen, mit anderen Worten: Plastik, von zugezogenen Ostdeutschen auch Plaste genannt. Etwas verrätselt heißt es nun in der neuen Verordnung: "Diese Plakatständer und ähnliche Einrichtungen der Parteien und Wählergruppen dürfen nicht aus Polypropylen oder ähnlichen Materialien bestehen. Des Weiteren dürfen diese nicht an Bäumen, Lichtmasten und dergleichen befestigt werden und stattdessen nur in Form von Plakatständern am Boden aufgestellt werden." Weil aber auch die umweltfreundlichen Plakatständer nicht in der Gegend herumfliegen sollen, müssen sie eben doch befestigt werden, weshalb es im selben Absatz nahtlos weiter im Text heißt: "Diese Plakatständer am Boden dürfen abweichend von Satz 2 auch an Bäumen, Lichtmasten oder dergleichen angelehnt und befestigt werden." Nur eben nicht so, dass der Baum beschädigt wird. Das steht in der Verordnung nicht drin, sondern versteht sich für die umweltbewegten Plakataufsteller im Stadtrat offenbar von selbst. Festzulegen, wie die Befestigung aussehen soll, ist ja nun noch vier Jahre Zeit.

© SZ vom 07.04.2016 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: