Dachau:Vorkaufsrecht für die Stadtverwaltung

Die SPD-Fraktion möchte mit einer neuen Verordnung sicher stellen, dass sich die Stadtverwaltung tatsächlich in der Altstadt ausbreiten kann. Einen Grundsatzbeschluss dazu hatte sie im Oktober gegen die CSU durchgesetzt. Gleich das erste Gebäude, das ursprünglich für die Erweiterung des Rathauses vorgesehen war, das ehemalige Schuhhaus Rössler, ging jedoch nicht in den Besitz der Stadt über, sondern fand einen Privateigentümer. Damit so etwas nicht mehr passiert, beantragt die SPD-Fraktion, nun das Vorkaufsrecht der Stadt auszudehnen. Dieses gilt seit 2011 für den gesamten Innenstadtbereich, der auch Bahnhof und Münchner Straße mit einschließt. Mit dem zugrunde liegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept will die Stadt sicher stellen, dass in der Innenstadt die Nahversorgung gesichert ist. Ein Rechtsgutachten soll laut Antrag der SPD klären, ob die Stadt das Vorkaufsrecht für Zwecke der Verwaltungsnutzung ausdehnen kann. Andernfalls, so fürchtet die SPD, ließe sich er Grundsatzbeschluss zur Rathauserweiterung in der Altstadt nicht umsetzen. Damit würde sich bewahrheiten, wovor die CSU-Fraktion warnte.

© SZ vom 27.01.2016 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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