Landkreis Dachau:Meldepflicht für Geflügel

Weil sich die Vogelgrippe ausbreitet, müssen Geflügelhalter ihre Tierbestände dem Landratsamt Dachau melden. Für Wildvögel gilt ein Fütterungsverbot.

Weil die Infektionszahlen der Vogelgrippe mit dem herbstlichen Vogelzug bayernweit steigen, gelten neue Regeln für die Besitzer: So sind Geflügel-Ausstellungen und Märkte auch im Landkreis Dachau verboten, Ausnahmen gelten für Tauben. Ab dem ersten Tier müssen Vogelhalter ihre Bestände dem Veterinäramt melden. Dazu gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildvögeln.

Halter von Haus- und Nutzgeflügel sind dazu aufgerufen, die Präventionsmaßnahmen bei Geflügel mit Auslauf einzuhalten. Sobald die Vogelgrippe im Landkreis ausbricht, müssen die Tiere im Stall oder in überdachten Volieren bleiben. Eine Ansteckung von Menschen ist bisher nicht bekannt, auch nicht durch den Verzehr von Eiern oder Geflügelfleisch. Es wird jedoch geraten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und Hunde von Kadavern fernzuhalten. Das Veterinäramt Dachau ist telefonisch unter 08131/ 741 446 zu erreichen.

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