Dachau:Verschärfte Alkoholkontrollen

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Zur Faschingszeit will die Polizei verstärkt Autofahrer überprüfen

Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es gerade während der Faschingszeit zu einer Häufung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht selten kommt es dabei zu Unfällen mit Verletzten oder gar Toten. Aus diesem Grund werden die Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den nächsten Wochen ihre Verkehrskontrollen noch verstärken, kündigt die Polizei an. Während der Faschingszeit 2015 wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17 Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren, wobei sechs Menschen verletzt wurden. Ein junger Mann starb, als er im Landkreis Pfaffenhofen stark alkoholisiert von einem Faschingsball kam und zu Fuß auf der Fahrbahn der Bundesstraße ging; er wurde von einem Auto erfasst.

Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss lenkt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten "absoluten Fahruntauglichkeit", liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich. "Die Polizei will Ihnen nicht die Freude am Fasching verderben", heißt es in der Pressemitteilung. "Wer feiert, sollte sich aber seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen."

© SZ vom 25.01.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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