Dachau:Unter Druck zum Straftäter

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Ehemaliger Sicherheitsfirmenchef wegen Veruntreuung verurteilt

Der ehemalige Inhaber eines Sicherheitsdienstes im nördlichen Landkreis ist vor dem Landgericht München II wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 166 Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 400 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 60-jährigen Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, er habe in 321 Fällen Arbeitsentgelt veruntreut und vorenthalten. Da der 60-Jährige jedoch als Subunternehmer für ein bundesweit agierendes Sicherheitsunternehmen tätig war, ging das Gericht in seinem Urteil davon aus, dass nicht der Angeklagte Arbeitgeber war, sondern das Unternehmen. Aus diesem Grund erfolgte lediglich eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Ein Teil der Vorwürfe aus der Anklage wurde eingestellt.

In dem Prozess, der Anfang Mai vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II begann, hatte der 60-Jährige geschildert, welchen Druck die Verantwortlichen des Sicherheitsunternehmens auf ihn ausgeübt hätten. Das Unternehmen hat auch einen Standort in München. Wenn Not am Mann gewesen sei, sei er von den Verantwortlichen der Firma genötigt worden, "Leute von der Straße zu holen, damit Objekte besetzt" werden konnten, so der Angeklagte. Zu den Kunden des Sicherheitsunternehmens gehören angeblich Fernsehsender oder auch eine Versicherung. Hätte er seinem Auftraggeber keine Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, so der 60-Jährige, hätte dies zur Folge gehabt, dass ihm weniger Aufträge erteilt worden wären. "Jedes Nein hat seine Konsequenzen gehabt", berichtete der Angeklagte.

Außerdem verurteilten die Richter der Wirtschaftsstrafkammer den 60-Jährigen wegen unerlaubten Waffenbesitzes in zwei Fällen. Bei der Durchsuchung seiner Firma hatten die Ermittler zwei verbotene Waffen gefunden. Ein Butterflymesser sowie ein Springmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge. Gegen den Angeklagten ist inzwischen ein weiteres Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Bedrohung bei Gericht anhängig.

© SZ vom 01.07.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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