Dachau:Serientäter muss ins Gefängnis

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Ein 27-jähriger Mann steht unter offener Bewährung - und trotzdem schlägt er wieder zu

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat einen 27-jährigen Serienstraftäter zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar 2016 einen Bekannten in einer Dachauer Diskothek mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Ein Kopfstoß, den er zudem ausgeteilt haben soll, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Am Amtsgericht Dachau ist der Angeklagte bereits bestens bekannt. Innerhalb der vergangenen zwölf Jahre sammelte er insgesamt 15 Vorstrafen, wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Verurteilt wurde er dafür zu etlichen Geldstrafen und mehrfach zu Jugendstrafen, die er teilweise im Gefängnis verbüßte.

Doch die vermeintlich harten Sanktionen beeindruckten den Angeklagten offenbar nicht, wie Amtsrichter Tobias Bauer feststellte. Obwohl der 27-Jährige unter offener Bewährung stand, schlug er immer wieder zu oder fuhr ohne Fahrerlaubnis. Insgesamt drei Mal wurde der junge Mann zuletzt für Straftaten verurteilt - wissentlich, dass es seine letzte Chance war, in Freiheit zu bleiben. Nun sagte Amtsrichter Bauer: "Die Bewährung war keine ausreichende Warnung. Bei jemandem, der immer wieder auffällig wird, kann ich die Augen nicht mehr zudrücken. Ihr Rucksack wird immer schwerer und schwerer."

In der Dachauer Diskothek Nachtschicht mischte der 27-Jährige sofort wieder mit, als sein Bruder auf der Tanzfläche wegen einer Lappalie in ein Gerangel geraten war. Ein Bekannter des Angeklagten, der nur schlichten wollte, bekam vermutlich versehentlich einen Faustschlag von dem Dachauer ins Gesicht. Seine Lippe musste im Krankenhaus genäht werden.

Ein Zeuge aus München soll laut Anklage einen Kopfstoß von dem Serienstraftäter bekommen haben. Der Münchner musste seinerzeit mit einer stark blutenden Platzwunde am Kopf im Dachauer Krankenhaus behandelt werden. Er hatte Anzeige erstattet. Vor Gericht allerdings konnte er den 27-Jährigen nicht sicher als Täter identifizieren. Deshalb wurde der 27-Jährige lediglich wegen fahrlässiger und versuchter Körperverletzung verurteilt. Zusätzlich zu den vier Monaten Freiheitsstrafe, die er nun bekam, werden noch acht Monate widerrufene Bewährungsstrafe und weitere sechs Monate wegen einer Körperverletzung dazu kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 28.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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