Kampf um eine Spielhalle:Schlechte Karten

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Das Götschl-Anwesen schließt direkt an das Altstadt-Parkhaus an. (Foto: Toni Heigl)

Verwaltungsgericht lehnt Spielsalon in Altstadt ab. Jetzt muss die Stadt entscheiden

Von Viktoria Großmann, Dachau

Ein Spielsalon mitten in der Altstadt von Dachau, das hätte Manfred Götschl gern. Seit zehn Jahren, so sagt er, versuche er, eine Genehmigung zu bekommen. Es geht um einen derzeitigen Lagerraum im Rückgebäude der Wieninger Straße 11, knapp 100 Quadratmeter groß, mit Platz für acht Spielautomaten, sagt er. Und vielleicht einen Billardtisch, oder Darts oder Kicker. Die Stadt möchte das Vorhaben nicht genehmigen, dagegen hat Götschl Klage eingereicht. Nur wenige Monate vor dem schriftlichen Bescheid, so sagt er, sei ihm von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung mündlich zugesichert worden, dass sein Antrag positiv beschieden werde. Das gibt ihm Hoffnung, noch etwas zu erreichen. Bei einem Ortstermin versuchte nun das Verwaltungsgericht München sich ein Bild von der Umgebung zu machen und zu einer Entscheidung zu kommen. Am Ende des einstündigen Rundgangs stellt sich der Richter recht deutlich auf die Seite der Stadt.

Tatsächlich beschäftigt das Thema Vergnügungsstätten in der Altstadt die Stadträte und die Verwaltung bereits seit Jahren. Mehrere solcher Vorhaben, so sagt Bauamtsleiter Michael Simon, hätten zu einer grundsätzlichen Diskussion darüber im Stadtrat geführt. Das Bauamt habe mit viel Zeit und Mühe einen Bebauungsplan für die Altstadt aufgestellt, der Spielsalons ausschloss. Doch dieser wurde im Frühjahr 2012 abgelehnt. Man habe damals den Altstadtbewohnern genügend Verantwortungsbewusstsein zugetraut und sich darauf verlassen, dass solche Ideen nicht umgesetzt werden. Es blieb also alles offen.

Götschl betreibt in Dachau Ost, Moosach, Karlsfeld und Kaufbeuren kleinere und größere Spielhallen. Gastronomie, so sagt er, sei viel lauter als ein Spielsalon. Im Vordergebäude war mehr als zehn Jahre lang ein China-Restaurant ansässig, es folgte für kurze Zeit ein italienisches Restaurant. Dann entschloss sich Götschl, die Räume zu Wohnungen umzubauen. Der Spielsalon läge direkt neben der Einfahrt zur Altstadtgarage, noch etwas mehr Verkehr falle also kaum ins Gewicht, sagt Götschl. Sein Anwalt Bernd Fröhlingsdorf erklärt, der Betrieb "würde hier kaum registriert und so gut wie gar nicht in Erscheinung treten", weil er im Rückgebäude, abseits der Straße liegen würde. Alkohol wird in Spielstätten nicht ausgeschenkt, Zutritt ist erst von 18 Jahren an erlaubt und die Raucher stehen nicht auf der Straße, sagt der Rechtsanwalt. In Bayern müssten Spielhallen einen Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zum nächsten Spielsalon einhalten. Damit sei gewährleistet, das kein zweiter innerhalb der Altstadt eröffne.

Der Richter möchte darauf nicht eingehen. Er ist mit seinen Beisitzern und ehrenamtlichen Richtern die Wieninger Straße, Teile der Konrad-Adenauer-Straße, die Hubergasse und den Pfarrplatz abgeschritten und kommt zu der Einschätzung, dass es sich um ein Mischgebiet mit überwiegend Wohnnutzung handelt. Eine Spielhalle sei nicht zulässig - höchstens ausnahmsweise. Es bestehe kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die Stadt Dachau muss nun über eine Ausnahme nach ihrem Ermessen entscheiden.

© SZ vom 11.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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