Dachau:Mit Kostüm im Straßenverkehr

Karneval ohne ein Kostüm ist wie ein Auto ohne Räder. Doch auch Jecken sollten sich an Regeln halten. Wer sich mit seinem Kostüm hinters Steuer setzt, sollte die Straßenverkehrsordnung beachten. Wie die Verkehrswacht mitteilt, ist eine Verkleidung am Steuer grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfe diese zu keiner Beeinträchtigung des Fahrers führen. Große Masken oder überdimensionierte Brillen, die die Bewegungsfreiheit oder das Sichtfeld einschränken, sind am Steuer verboten, teilt die Verkehrswacht mit. Hüte oder Perücken könnten auch ein Problem darstellen, wenn die Hörfähigkeit oder das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt werde. Für eine sichere Fahrt müsse der Fahrer problemlos den Schulterblick ausführen und seinen Kopf in alle Richtungen drehen können. Verkleidungen, die die Bewegungsfreiheit oder das Sichtfeld behindern gehören laut Verkehrswacht in den Kofferraum. Die Versicherung könnte bei einem Unfall von grober Fahrlässigkeit ausgehen und die Kaskoversicherung könnte somit ihre Gültigkeit verlieren. Ferner wird das Fahren mit Sichtbehinderung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.

© SZ vom 04.02.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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