Die Klage, dass Bürokratie Bürger und Wirtschaft überlastet, ist ständig zu hören. Was nicht so oft thematisiert wird: Auch die öffentliche Verwaltung leidet darunter. Wie sehr, das machte der Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU) laut einer Pressemitteilung jüngst beim Besuch des Beauftragten für Bürokratieabbau Walter Nussel deutlich, der gleichzeitig CSU-Landtagsabgeordneter ist. Mit dabei war der Dachauer Landtagsabgeordnete Bernhard Seidenath (CSU).
Landrat Löwl kritisierte die Vielzahl an Kontroll-, Melde- und Berichtspflichten, denen die kommunale Verwaltung neben ihren anderen Aufgaben nachzukommen hat. Man müsse weg vom grundsätzlichen Misstrauen, hin zu mehr Eigenverantwortlichkeit, schlug er vor. "Solange keine konkreten Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten gegeben sind, muss darauf vertraut werden dürfen, dass bestehende Arbeits- und Dienstpflichten korrekt wahrgenommen werden", so Löwl.
Zweimal im Jahr den Führerschein vorlegen
Als plakatives Beispiel nannte er die Nutzung von Dienstfahrzeugen. Hier reicht es nicht, dass Mitarbeiter bei Verlust ihres Führerscheins dazu verpflichtet sind, dies zu melden und in der Folge kein Dienstfahrzeug mehr fahren dürfen. Vielmehr müssen alle Berechtigten ihren Führerschein zweimal jährlich der zuständigen Stelle vorzeigen, was dort entsprechend zu dokumentieren ist. Allein im Landratsamt Dachau verursacht dies laut Löwl einen Verwaltungsaufwand im fünfstelligen Euro-Bereich.
Landtagsabgeordneter Seidenath stimmte zu, er sieht auch bei den Berichtspflichten im Landtag noch Potenzial zur Reduzierung. Der Staat müsse sich wieder stärker auf seine Kernaufgabe konzentrieren, die Grundversorgung der Menschen, sagte auch der Beauftragte für Bürokratieabbau Nussel. Hier brauche es einen kritischen Diskurs über die Leistbarkeit und Notwendigkeit gesetzlich geschaffener Standards.
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Allerdings seien Fragen des Haftungsrechtes der juristisch schwierige Dreh- und Angelpunkt für bürokratieärmere Strukturen, sagte Nussel. Wo öffentlich-rechtliche Vorgaben ein meist noch vertretbares Maß an Bürokratie verursachen, führen zivilrechtliche Verpflichtungen zu vielen zusätzlichen Anforderungen. Hier müsse ein Weg gefunden werden, die Amtshaftung - Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - konsequent umzusetzen. Dies dürfe nicht durch Verfahrensvorschriften, Versicherungsbedingungen oder interne Fachvorgaben ausgehebelt werden.
Das Fazit des Gesprächs "Bürokratie betrifft alle und deren Abbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe" lässt jedenfalls keine schnellen Lösungen erwarten.