Dachau:Landkreis schließt sich Zweckverband an

Die novellierte Klärschlammverordnung verpflichtet Kläranlagen je nach Größe - große Kläranlagen ab dem Jahr 2029, kleine Kläranlagen ab dem Jahr 2032 - zur Phosphorzurückgewinnung aus dem Klärschlamm, der als Abfall zurückbleibt. Bereits im Frühjahr und Herbst 2018 haben deshalb erste Sondierungsgespräche zwischen dem kommunalen Abfallunternehmen GfA in Geiselbullach und dem Amperverband zum Aufbau einer lokalen, interkommunalen Klärschlammentsorgung für Dachauer und Fürstenfeldbrucker Gemeinden stattgefunden, um eine Lösung für den Umgang mit der Verordnung zu finden. Parallel dazu hatte auch die Grünen-Kreistagsfratktion im Dezember 2018 die Thematisierung der Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung beantragt. Nachdem eine in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie eine Kooperation zur Klärschlammentsorgung empfohlen hat sollten sich die Kommunen und Abwasserverbände der beiden Landkreise nun verbindlich bis 30. Juni zum Beitritt zum Zweckverband erklären, der Ende des Jahres gegründet werden soll. Der Dachauer Kreistag hat dazu nun seine Zustimmung erteilt.

© SZ vom 08.04.2020 / jala - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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