Dachau:Landesamt befragt Haushalte

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Interviewer sammeln Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage

Auch in diesem Jahr wird im Landkreis Dachau wieder ein Mikrozensus durchgeführt. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine bundesweite amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von dafür geschulten Interviewern befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht, so teilt das Landesamt für Statistik in einer Presseerklärung mit.

Mit der Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studenten. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin abgefragt. "Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung", heißt es in der Pressemitteilung.

Demnach finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Die zu befragenden Haushalte werden nach einem objektiven Zufallsverfahren bestimmt, insgesamt werden in Bayern wöchentlich mehr als 1000 Haushalte befragt. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist laut Landesamt für Statistik verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, sei es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnehme.

"Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet", versichert das Landesamt für Statistik. Die Interviewer müssen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren. Sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt auch das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt zu senden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle ausgewählten Haushalte, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

© SZ vom 25.01.2016 / EMO - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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