Dachau:Lärmfolter im Vorgarten

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Das Landratsamt mahnt einen moderaten Umgang mit Laubbläsern an.

In der Herbstzeit röhren allerorten Laubbläser und Laubsauger. Durch den Einsatz dieser Geräte erspart sich mancher Haubesitzer oder Hausmeister viel Zeit und Mühe, doch ist er für viele Anwohner der ärgerlichste Gegenstand der Gegenwart. Auch das Landratsamt Dachau zählt in einer Pressemitteilung die Nachteile der Geräte auf und regt an, den Einsatz auf den notwendigen Umfang zu beschränken und stattdessen Rechen und Besen in die Hand zu nehmen. Dem Landratsamt zufolge belasten Laubbläser durch Abgase, Lärm, Feinstaub und Luftkeime die Umwelt erheblich. Der vielfach in den Geräten verwendeten Zwei-Takt-Motoren erzeugen Abgasemissionen, die zum Teil die Emissionen eines modernen, mit einem Katalysator ausgerüsteten Auto um das 200-fache übertreffen. Auch lässt sich der Lärmpegel durchaus mit den Werten eines Presslufthammers vergleichen. Darüber hinaus erhöht sich je nach Einsatzdauer und Witterung die örtliche Feinstaubbelastung und der Luftkeimgehalt.

Auch aus ökologischer Sicht ist der Einsatz der Geräte insbesondere auf unbefestigten Flächen bedenklich, da bei der Verwendung speziell von Laubsaugern das biologische Gleichgewicht von Mikroorganismen und Kleinlebewesen stark gestört wird. Besser wäre es, das Laub auf den unbefestigten Flächen beziehungsweise unter Hecken oder Bäumen als Überwinterungsmöglichkeit und zum Schutz des Bodens zu belassen.

Manche Gemeinden haben strengere Vorgaben

Sollten Laubbläser und Laubsauger zur Bekämpfung der herbstlichen Laubflut eingesetzt werden, sind die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach dürfen sie in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in bestimmten weiteren Gebieten, die als empfindlich eingestuft sind, werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen werktags von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden.

Strengere Vorgaben können allerdings durch die Gemeinden in Form einer Lärmschutzverordnung erlassen werden. Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Homepage des Landratsamts oder unter der Telefonnummer 08131 / 74-1852 oder -370).

© SZ vom 07.10.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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