Dachau:Informationen über das Infektionsschutzgesetz

Es ist ein wichtiges Thema: der Umgang mit Lebensmitteln. Das Gesundheitsamt Dachau informiert Beschäftigte in der Lebensmittelbranche über die Richtlinien nach Paragraf 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes. Einzelpersonen können an jedem Arbeitstag ohne vorherige Anmeldung die Belehrungen, wie die Behörde mitteilt, in Anspruch nehmen, von Montag bis Freitag um jeweils acht Uhr, donnerstags von sofort an auch um 16.30 Uhr statt wie bisher um 14 Uhr. Gruppen müssen unter Telefon 08131/74-1413 vorab Termine vereinbaren.

© SZ vom 01.12.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: