Wenn es schneit oder eisiger Regen auf dem Gehweg gefriert, sind Hauseigentümer in der Pflicht, die Wege für Passanten sicher zu machen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren. Alle begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke müssten von Schnee geräumt werden, ferner Hauseingänge, Garagenhöfen und Mülltonnenstandplätze.
Dachau:Hauseigentümer müssen Schnee räumen
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