Dachau/Karlsfeld:Grüne Pufferzone

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Keine Bebauung, kein Gewerbe: So wollen es SPD, Grüne, Bündnis und ÜB. (Foto: Niels P. Jørgensen)

Zwischen Dachau und Karlsfeld soll ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Es ist nicht der erste Versuch.

Von Viktoria Großmann, Dachau

Zwischen dem Tiefen Graben und dem Seeber-Gelände soll ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. So haben es im Umweltausschuss am Dienstag die Stadträte der Fraktionen SPD, Grüne, Bündnis für Dachau und Überparteiliche Bürgergemeinschaft beschlossen - und damit einen kleinen Sieg über die CSU davongetragen. Die Parteien hatten den Antrag im Juni gemeinsam gestellt. Die CSU hatte sich immer vorbehalten wollen, jenen Teil des Gebiets, das derzeit zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen ist, beispielsweise für gewerbliche Zwecke zu prüfen.

Das Landschaftsschutzgebiet gehört zum sogenannten Flora-Fauna-Habitat "Niedermoorreste und Gräben im Dachauer Moos". Es umfasst den Lebensraum der sehr seltenen Libellenart Helmazurjungfer. Auf dem Gebiet befinden sich bereits Biotope. Das Schutzgebiet wäre Teil des regionalen Grünzugs zwischen Dachau und Karlsfeld. Es grenzt westlich an das Gewerbegebiet mit dem ehemaligen Pappwerk Schuster an und östlich an Karlsfelder Gebiet, das ebenfalls möglicherweise zu Gewerbefläche werden könnte. Somit wäre das Schutzgebiet eine Art Pufferzone. Es erstreckt sich zwischen Schleißheimer Straße, Tiefem Graben, Bundesstraße 471, und der Würm und umfasst im Süden auch eine Kleingartenanlage und daran anschließend die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber an der Kufsteiner Straße. Südwestlich schließt die Würm-Reschenbach-Aue an, eine Ausgleichsfläche der Stadt Dachau, die renaturiert wurde. Das Gebiet fügt sich somit in einen größeren landschaftlichen Rahmen ein.

Die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet muss die Stadt nun beim Landratsamt beantragen, entscheiden muss dann der Kreistag. Der hatte vor fünf Jahren ein solches Ansinnen bereits einmal zurückgewiesen. Damals hatten die Grünen im Kreistag einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser hatte zwar im Umweltausschuss eine Mehrheit gefunden, war vom Kreistag aber abgelehnt worden. Die Fraktionen begründeten ihren Antrag damit, dass die genannte Fläche wesentlich sei für die Frischluftproduktion und notwendig für die Anwohner. Auf die "angrenzenden Siedlungsflächen" habe der Naturraum "eine bioklimatische Ausgleichswirkung".

Würde das Gebiet unter Landschaftsschutz gestellt, dürfte darauf nichts mehr gebaut werden. Eine Entwicklung oder Vergrößerung bestehender Anlagen oder Gebäude wäre fast unmöglich. Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich könnte die Fläche weiterhin genutzt werden. Verboten wäre alles, was das Landschaftsbild verändert.

© SZ vom 16.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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