Dachau:Geld für Drogenberatung

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Der Landkreis unterstützt Drobs mit jährlich 57 794 Euro

Der Landkreis wird die Dachauer Drogenberatungsstelle weiterhin finanziell unterstützen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung die Verwaltung beauftragt, mit der Drogenberatungsstelle einen Vertrag zu schließen, in dem die Modalitäten für die Finanzhilfe geregelt werden. Vorgesehen ist ein Zuschuss in Höhe von 57 794 Euro pro Jahr. Der Vertrag soll für die Jahre 2016, 2017 und 2018 gelten und sich automatisch um ein Jahr verlängern, wenn er zum Jahresende nicht gekündigt wird.

Mit dem Geld deckt der Landkreis die Personal- und Verwaltungskosten für die Drogenberatung ab. Sie belaufen sich jährlich auf 45 794 Euro. Für Präventionsmaßnahmen und Projekte an den Schulen plant die Beratungsstelle 12 000 Euro jährlich ein. Auch diese Kosten übernimmt der Landkreis. Träger der Dachauer Drogenberatungsstelle ist der Verein Drobs. Das Beratungsangebot wird überwiegend durch den Bezirk Oberbayern finanziert. Er steuert einen Zuschuss für die Personalkosten und einen pauschalen Anteil für die Sachkosten der Beratungsstelle bei. Der Landkreis beteiligt sich an den Kosten, um eine fachliche Kompetenz im Bereich der Suchtberatung sicherzustellen. Der Verein Drobs führt auch Veranstaltungen zur Suchtprävention an den Schulen durch, für die der Landkreis Schulaufwandsträger ist. Diese Maßnahmen sind an den Schulen sehr gefragt.

Für Beratungsfälle, die in der Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers und somit des Landkreises liegen, benötigt der Verein eine Teilzeitkraft. Ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt 50 Prozent. Zu den Personen, die in der Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers beraten werden, gehören Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Sie sind so alt wie die Empfänger von Jugendhilfe, vereinzelt auch älter als 21 Jahre. Die Bezahlung des Personals richtet sich nach den Durchschnittskosten des Personals, die das bayerische Finanzministerium für Beamte und Richter festlegt und auch regelmäßig anpasst. Daraus ergibt sich für den Landkreis ein Personalkostenzuschuss von 45 794 Euro pro Jahr. Die Gesamtkosten haben sich jedes Jahr erhöht, weil die Personal-, Miet- und EDV-Kosten gestiegen sind.

Der Vertrag für den Zuschuss des Landkreises wird nicht befristet. Zunächst soll er für drei Jahre gelten und sich dann automatisch um ein Jahr verlängern. Der bisherige Vertrag galt für die Jahre 2013 bis 2015. Der neue Vertrag tritt deshalb rückwirkend vom 1. Januar 2016 in Kraft. Der Landkreis hat das Geld für den Zuschuss im Haushalt eingestellt.

© SZ vom 28.06.2017 / sto - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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