Dachau:Gefälschte Rechnungen

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IT-Spezialist muss sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten

Von Sebastian Jannasch, Dachau

Die Methode klingt verführerisch: beliebig viele Rechnungen an ein Unternehmen schicken und sich dann selbst per Mausklick die Auszahlung genehmigen. Doch legal ist dieses Gebaren natürlich nicht. Deshalb muss sich ein 27-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht Dachau wegen Betrugs verantworten.

Dem Computerfachmann wird vorgeworfen, im Zeitraum von Januar 2013 bis Juni 2014 insgesamt 18 Rechnungen an ein regionales Fitnessunternehmen gestellt zu haben, ohne die darin abgerechneten IT-Leistungen tatsächlich erbracht zu haben. Um dennoch an das Geld zu kommen, soll der Unternehmer das Mail-Konto des Geschäftsführers der Firma gekapert haben. In dessen Namen habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft die per E-Mail eingegangenen Rechnungen an die Buchhaltung der Firma weitergeleitet - und damit die Auszahlung des Betrags veranlasst. Insgesamt soll sich der 27-Jährige so um mehr als 22 600 Euro bereichert haben.

Da der Angeklagte bereits wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt wurde, rechnete der Richter mit einem Geständnis. Doch der selbstständige IT-Experte bestritt die Vorwürfe. Er habe alle in Rechnung gestellten Beratungen, Hardware-Lieferungen und Software-Wartungen für das Fitnessunternehmen erbracht. Die Beauftragung durch die Firma könne er auch anhand von E-Mails nachweisen. In seiner Vernehmung bestritt der Geschäftsführer der Fitnessfirma, die Mails mit seiner Freigabe an die Buchhaltung weitergeleitet zu haben. Aufgefallen sei ihm der mutmaßliche Betrug erst, als im Juni 2014 eine besonders hohe Rechnung von mehr als 3100 Euro eintraf. Die Buchhalterin habe ihn daraufhin persönlich gefragt, um welche Leistungen es sich dabei handeln soll. Erst dann sei der angebliche Schwindel aufgeflogen.

Andernfalls wäre er wohl noch Jahre unbemerkt weitergegangen, vermutet der Geschäftsführer. Er habe sich die vermeintlich weitergeleiteten E-Mails genauer angeschaut und festgestellt, dass darin eine Signatur verwendet wurde, die schon lange veraltet gewesen sei. Somit könnten die Mails nicht von ihm weitergeschickt worden sein. Mithilfe des Internetanbieters der Firma sei es zudem gelungen, als Absender der Mails den Angeklagten zu identifizieren.

Der 27-Jährige wehrte sich gegen die Anschuldigung. Grundsätzlich, führte er selbst aus, könne die Weiterleitung von Mails auf zwei Weisen von einem Dritten fingiert werden: Entweder kenne jemand die Passwörter des Geschäftsführers oder ein Programm müsste auf dessen Computer gespielt werden, das die Zugangswörter ausliest.

Der als Zeuge vorgeladene Geschäftsführer merkte in seiner Aussage an, dass das Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten im Verlauf der Zusammenarbeit erschüttert worden sei. Mitarbeiter hätten sich darüber gewundert, dass der IT-Fachmann immer wieder an ihre Computer gegangen sei, während sie nicht da waren. Zudem habe der Computerexperte einen Schlüssel zum Firmengebäude erbeten. Seit dem Spätsommer 2013 habe er deshalb keine Aufträge mehr an den Angeklagten erteilt, sagte der Geschäftsführer. Vollständig ausschließen konnte er aber nicht, dass ein Mitarbeiter der Firma danach bei dem Angeklagten eine Leistung angefordert habe. Er glaube es aber nicht. Angesichts der Größenordnung einiger Aufträge hätten seine Angestellten um Erlaubnis fragen müssen.

Da sich der Fall für den Richter als überraschend unübersichtlich erwies und der Fall "nicht bis ins letzte Dunkel erleuchtet" werden konnte, vertagte er den Prozess. Weitere Zeugen sollen gehört werden, darunter die Buchhalterin und die Internetanbieter, die die Mails zurückverfolgt haben wollen. Bis zur Fortsetzung soll auch geklärt werden, ob sich die vom Angeklagten angeblich gelieferten IT-Geräte tatsächlich in der Firma befinden.

© SZ vom 05.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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