Dachau:22-Jähriger verletzt Mann mit abgebrochenem Flaschenhals

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Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Das Amtsgericht Dachau hat einen 22-jährigen Asylsuchenden aus Mühldorf zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der junge Mann hatte vor Gericht gestanden, auf einer Party in Bergkirchen einen 20-jährigen Asylsuchenden aus Oberhaching mit einem abgebrochenen Flaschenhals verletzt zu haben. Der 20-Jährige erlitt am linken Oberarm eine zehn Zentimeter lange, stark blutende Schnittwunde, die mit zwölf Stichen genäht werden musste. Er musste zwei Tage lang stationär behandelt werden.

"Das war ein ganz großer Fehler."

Der 22-jährige Täter ist nicht zum ersten Mal strafrechtlich auffällig geworden. Erst im vergangenen Jahr wurde der Nigerianer vom Amtsgericht Mühldorf zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Mutter seiner beiden Kinder mit der Faust gegen den Oberkörper geschlagen und ihr mehrere Hiebe mit einem Nietengürtel versetzt hatte. Die Frau hatte mehrere Hämatome und erhebliche Schmerzen erlitten, wie Amtsrichter Lukas Neubeck aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Mühldorf verlas. Wegen der zeitlichen Nähe beider Straftaten bildete Neubeck für beide Delikte eine Gesamtstrafe und verurteilte den Nigerianer zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, Bewährungszeit drei Jahre.

Noch vor der Urteilsverkündung hatte sich der 22-Jährige für seine Tat entschuldigt: "Das war ein ganz großer Fehler." Am Tag des Übergriffs sei seine Mutter gestorben. Mehr könne er über sein Motiv nicht sagen. Klarheit brachte erst die Aussage des 20-jährigen Opfers, das ebenfalls aus Nigeria stammt. Er schilderte vor Gericht, wie er die Party um 20 Uhr verlassen wollte und von dem ihm völlig unbekannten Angeklagten daran gehindert wurde. Als er trotzdem gehen wollte, habe ihm der 22-Jährige zwei Mal gegen die Brust geschlagen. Nachdem sich beide bereits voneinander entfernt hätten, sei es wenige Minuten später zu einer erneuten Begegnung gekommen, bei der ihn der aggressive Mann schließlich mit der abgebrochenen Flasche verletzt habe.

Tumulte vor dem Amtsgericht

Der Angreifer suchte sein Opfer in den Folgetagen zwei Mal auf, um sich zu entschuldigen. Für den 20-jährigen Geschädigten sei die Geschichte seitdem vergessen. "Er hat Familie, einen Sohn und eine Tochter. Außerdem habe ich ihm vergeben", sagte er. Der Angeklagte nahm das Urteil sichtbar regungslos hin. Amtsrichter Lukas Neubeck betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angriff extrem gefährlich gewesen sei. Das Motiv des 22-Jährigen sei in keiner Weise nachvollziehbar. Folglich bescheinigte der Richter ihm ein übersteigertes Aggressionsverhalten. Er verordnete dem jungen Mann einen Bewährungshelfer und 100 Stunden soziale Hilfsdienste. Der Täter, der seit zwei Jahren in Deutschland lebt, sagte: "Ich bin hierher gekommen, um ein besseres Leben zu führen - und nicht, um zu kämpfen."

Während der Verhandlung war es laut einer Security-Frau zu Tumulten vor dem Dachauer Amtsgericht gekommen. Nachdem einem völlig betrunkenen Freund des Angeklagten der Zugang zum Gericht verweigert wurde, habe dieser gepöbelt und Polizisten beleidigt. Die Beamten sperrten den Randalierer vorübergehend in einen Streifenwagen ein.

© SZ vom 23.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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