Dachau:Für schnellere Transparenz

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Sparkasse soll Jahresabschluss umgehend offenlegen

Die Überparteiliche Bürgergemeinschaft (ÜB) im Dachauer Stadtrat lässt beim Thema Sparkassenfusion nicht locker. Vor einem möglichen Zusammenschluss der Kreissparkassen Dachau, Fürstenfeldbruck und Landsberg-Dießen fordert die ÜB eine schnellere Transparenz. Wenn der Verwaltungsrat der Dachauer Sparkasse den Jahresabschluss und den Lagebericht per 31. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen habe, müsse der Stadtrat umgehend eine Abschrift erhalten. Als einer der vier Träger des Kreditinstituts müsse die Stadt darauf hinwirken, fordert die ÜB in einem Antrag an Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD).

Wie Vorstandsmitglied Alexander Erdmann mitteilt, ist auf der Homepage der Sparkasse zwar der sogenannte Offenlegungsbericht zu finden, nicht aber das handelsrechtliche Zahlenwerk zum letzten Bilanzstichtag. Jahresabschluss und Lagebericht lieferten zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Kreditinstituts zum Ende des letzten Geschäftsjahres. Während andere Banken ihren Geschäftsbericht im Vorraum der Schalterhalle auslegen würden, müsse man sich bei den meisten Sparkassen diese Informationen über den Bundesanzeiger beschaffen. Nach dem Gesetz hat ein Kreditinstitut bis zu zwölf Monate Zeit, den Jahresabschluss und den Lagebericht offen zu legen. ÜB-Stadtrat Peter Gampenrieder fordert aber, die Zahlen sofort zu veröffentlichen, wenn der Verwaltungsrat den Jahresabschluss festgestellt hat. Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches müsse dies unverzüglich nach einer externen Prüfung erfolgen, die bis spätestens 31. Mai abgeschlossen sein muss. "In der besonderen Situation einer möglichen Fusion halten wir eine schnelle und unkomplizierte Information aller Stadträte über die aktuelle Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über weitere mögliche künftige Entwicklungen für angebracht", schreibt Gampenrieder in einer Pressemitteilung. Es sei nicht zielführend, die gesetzliche Offenlegungsfrist von bis zu zwölf Monaten auszuschöpfen.

© SZ vom 14.03.2017 / sto - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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