Dachau:Führungszeugnis für das Ehrenamt

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Ein sauberer Lebenslauf ist nötig, um mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.

Von sofort an muss jeder im Landkreis ehrenamtlich Tätige einem Verein oder gemeinnützigen Organisation ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Aus ihm sollte hervorgehen, dass keinerlei Einträge vorhanden sind, die ihn als "einschlägig Vorbestraften" ausweisen. Dieses Bundesgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zwingt Übungsleiter und Betreuer, einen sauberen Lebenslauf im Sinne des Strafrechts nachzuweisen. Sollte ein Vereinsvorsitzender bei einem Unfall oder einem Delikt innerhalb einer Kinder- oder Jugendgruppe nicht belegen können, dass er Einsicht in das Führungszeugnis genommen hat, läuft er Gefahr, in Haftungsfragen verwickelt zu werden.

Der Landrat spricht von "strafrechtlichen Seelenstriptease"

Im Jugendhilfeausschuss des Kreistags bezweifelte niemand, wie dringend notwendig es ist, Kinder und Jugendliche zu schützen. Auf der anderen Seite führen solche Pflichten zu einem, wie Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte, "strafrechtlichen Seelenstriptease". Damit gerät diese Vorgabe in Konflikt mit dem Datenschutz. Man stelle sich vor, ein Jugendleiter gibt das erweiterte Führungszeugnis ab und der Vereinsvorsitzende kann darin lesen, dass sein Mitarbeiter vor Jahren Steuern hinterzogen hatte. Das Delikt beeinträchtigt vermutlich nicht die Fähigkeit, eine Fußballmannschaft ordentlich zu trainieren.

Deshalb empfiehlt der Jugendhilfeausschuss folgende Vorgehensweise: Jeder, der ein solches Führungszeugnis für ein Ehrenamt vorlegen muss, kann zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort gibt er an, wofür er es benötigt. Nach Einsicht durch die Fachkraft erhält er eine "Negativerklärung". Allerdings bleibt es unbenommen, das Führungszeugnis im Original einsehen zu lassen. Auf dieses Verfahren haben sich die Bürgermeister aller Gemeinden mit dem Jugendhilfeausschuss geeinigt. Allerdings schert Dachau etwas aus. Die Stadt will das Führungszeugnis nicht an Landkreisbürger ausstellen, obwohl sie dazu wie alle anderen Gemeinde organisatorisch in der Lage wäre. Dachau begründet diese Einschränkung damit, dass die Verwaltung nicht überlastet werden soll.

© SZ vom 01.03.2016 /we - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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