Dachau:Freistaat weitet Kindernotbetreuung aus

Bayern erweitert ab sofort die Notbetreuung für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Die für Eltern nötigen Formulare sind auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar. Möglich ist nun, dass erwerbstätige Alleinerziehende ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, ohne dass eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur vorliegt. Außerdem berechtigt sind unterrichtende Lehrer. Bei zwei Elternteilen genügt es, wenn nur eines im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht durch eine andere im Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

© SZ vom 27.04.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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