Dachau:Freispruch für Teppichmesserdieb

Das Landgericht zieht den Vorwurf des schweren Raubes zurück.

Ein Wohnsitzloser, der Ende Januar dieses Jahres in ein leer stehendes Haus in der Olchinger Straße eingedrungen ist und dort ein Teppichmesser im Wert von rund zehn Euro stahl, ist von dem Landgericht München II freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 45-jährigen Michael G. Anklage wegen schweren räuberischen Diebstahls sowie wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung erhoben.

Als ein Arbeiter in dem Haus Werkzeug holen wollte, hatte sich G. mit diesem eine Rangelei geliefert. Der Arbeiter blieb unverletzt. Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen war der Angeklagte bei der Tat womöglich nicht schuldfähig, da er an einer chronischen Schizophrenie leidet. In der Vergangenheit hat Michael G. zudem häufig Drogen konsumiert. Bei seiner Vernehmung durch die Richter der 1. Strafkammer behauptete der 45-Jährige unter anderem, er habe früher für das FBI gearbeitet.

G. ist zehnfach vorbestraft. Unter anderem hat er 1993 einen Supermarkt in Essen überfallen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis bedrohte er 1996 in München einen Mann mit einem Messer. Anschließend war G. für mehrere Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Da sich der 45-Jährige in der Untersuchungshaft geweigert hatte, von einem Psychiater untersuchen zu lassen, konnte der Sachverständige keine sichere Prognose im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Angeklagten liefern. Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch keine neuerliche Unterbringung in einer geschlossen psychiatrischen Klinik an. Bei der Auseinandersetzung mit dem Arbeiter trug Michael G. zwar ein Messer am Gürtel. Allerdings hatte er seinen Kontrahenten damit weder bedroht noch versuchte er, damit auf ihn einzustechen.

© SZ vom 05.11.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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