Dachau:Extra-Euros zum Jahresende

Arbeitnehmer im Landkreis Dachau, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 8400 Menschen, die kreisweit lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. "Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extrazahlung", erklärt Tim Lünnemann, Geschäftsführer der NGG München. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht - gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Lünnemann.

© SZ vom 30.11.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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