Dachau:DNA-Spur führt zum Einbrecher

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Gericht verurteilt 39-jährigen Mann zu zwei Jahren Bewährung. Opfer-Familie in Wiedenzhausen leidet noch heute

Von Benjamin Emonts, Dachau

Die Masche der Kriminellen ist inzwischen bekannt: An Ausfallstraßen und Autobahnen suchen sie nach möglichst abgelegenen Häusern, brechen dort ein und brausen mit der Beute über die nahegelegenen Hauptverkehrsadern davon. Allein in den Anrainergemeinden der Autobahn 8, Sulzemoos und Odelzhausen, wurde auf diese Weise zwischen Juni und September 2014 siebzehn Mal eingebrochen. Die Täter, das bedauerte der Dachauer Polizeisprecher Werner Kretz, waren meist über alle Berge, als die Polizei am Tatort eintraf. Im Kriminalitätsbericht von 2014 ging Kretz davon aus, dass die Einbrüche von professionellen Banden aus Osteuropa verübt wurden.

Dank eines DNA-Abgleichs konnte nun zumindest einer der Täter zur Verantwortung gezogen werden. Am Montag verurteilte das Amtsgericht Dachau einen 39-jährigen Mann aus Hamburg wegen eines Wohnungseinbruchs in Wiedenzhausen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Über seinen Anwalt legte der vom Balkan stammende Mann zuvor ein detailliertes Geständnis ab. Demnach war der Mann in der Nacht des 20. September 2014 in ein Einfamilienhaus in Wiedenzhausen eingestiegen. Dazu hebelte der Mann gemeinsam mit einem bislang unbekannten Komplizen die Terrassentür auf und montierte zwei Bewegungsmelder ab. Schließlich durchsuchten die Einbrecher das Schlafzimmer des Hauses und stießen in einem Schrank auf einen verschraubten Tresor, den sie herausrissen und mitnahmen. Im Landkreis Friedberg stoppten die Männer ihre Fahrt und brachen den Tresor auf. Neben Schlüsseln und persönlichen Dokumenten fanden sie 15 000 Euro in dem Safe. Die Beute will der Angeklagte anschließend mit seinem Komplizen geteilt haben. Dessen Namen allerdings nannte der Hamburger nicht - "aus Angst um sich und seine Familie", so verlas der Anwalt.

Die Dachauer Polizei fand schließlich DNA-Spuren des 39-Jährigen an einem der abmontierten Bewegungsmelder, die einen Treffer in der Datenbank ergaben. Ein Ermittler der Polizei Dachau berichtete dem Gericht, dass innerhalb weniger Monate in den Gemeinden Sulzemoos und Odelzhausen 17 Mal eingebrochen worden sei. Er vermutete, dass hinter den Einbrüchen eine organisierte Bande stecke, die gezielt abgelegene Grundstücke in Autobahnnähe ausgespäht hatte. Tatsächlich lag das betroffene Grundstück am Ortsrand von Wiedenzhausen. Die Terrasse, über die die Einbrecher in das Haus eingestiegen waren, befand sich an einem freien Feld. "Die Lage des Hauses war typisch für einen Einbruchsdiebstahl", sagte der Polizist. Allerdings seien die DNA-Spuren des Angeklagten an den anderen Tatorten in Odelzhausen und Sulzemoos nicht gefunden worden. Eine Wohnungsdurchsuchung in Hamburg und die Auswertung dreier Handys habe zudem keine Rückschlüsse auf eine Beteiligung des 39-Jährigen an weiteren Einbrüchen im Landkreis Dachau geliefert.

Der Geschädigte, ein 37-jähriger Familienvater aus Wiedenzhausen, erzählte vor Gericht, dass seine Frau und einer seiner Söhne immer noch psychisch unter den Folgen des Einbruchs litten. Die Familie war in der Tatnacht verreist und fand am Tag darauf die gewaltsam geöffnete Terrassentür und das durchwühlte Schlafzimmer vor. Das Bargeld in dem Tresor stammte größtenteils aus Ersparnissen, die der Mann für seine Kinder zurückgelegt hatte, sowie aus Geld aus der Firma und von der Mutter des Geschädigten. Uhren und Smartphones, die offen im Haus herumlagen, ließen die Einbrecher zurück. Der 39-jährige Täter entschuldigte sich bei dem Wiedenzhausener und übergab ihm vorab 1500 Euro. Weitere 6000 wolle er bis Ende Mai bezahlen.

Zwischen 1991 und 2004 sammelte der Mann bereits fünf Vorstrafen wegen Diebstahls und musste eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verbüßen. Seither trat der 39-Jährige zumindest nicht mehr einschlägig strafrechtlich in Erscheinung. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Amtsrichter Lukas Neubeck beließ es bei einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Als Auflagen gab er dem Angeklagten die Zahlung von insgesamt 9000 Euro an den Geschädigten und weiterer 2000 Euro an die Brücke Dachau. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 28.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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