Intensivtäter vor Gericht:Der Geduldsfaden ist gerissen

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21-Jähriger verstößt ständig gegen Bewährungsauflagen und muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Von Benjamin Emonts, Dachau

Es ist fünf Jahre her, dass ein damals 16-Jähriger aus dem Landkreis Dachau am Münchner Ostbahnhof mit einem Komplizen auf einen hilflos am Boden liegenden Mann eintrat. Die beiden peinigten das Opfer mit mehreren Tritten ins Gesicht und auf den Kopf. Sie prügelten es krankenhausreif. Fortan wurde der heute 21-Jährige von der Polizei als Intensivtäter eingestuft. Das Münchner Amtsgericht verhängte am 25. August 2011 mitunter wegen gefährlicher Körperverletzung eine zweijährige Jugendstrafe zur Bewährung. Das Urteil damals war seine große Chance. Doch er nutzte sie nicht.

Denn seit vergangenem Jahr wurde er mehrfach rückfällig und verstieß gegen die Bewährungsauflagen: Das Dachauer Schöffengericht verurteilte ihn diese Woche zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Es bezog dabei das Urteil vom 25. August 2011 mit ein. "Das Maß ist voll", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Amtsrichter Daniel Dorner betonte, dass die schädlichen Neigungen des sechsfach vorbestraften 21-Jährigen "immer noch gegeben sind" und sich aufs Neue manifestiert hätten. Immer wieder sei er darauf hingewiesen worden, dass es sich um seine letzte Chance handele. Vergeblich. Eine Freiheitsstrafe sei "erzieherisch geboten".

Kein Grund für Nachsicht

Im März 2015 war der 21-Jährige gerade noch um eine Haftstrafe herum gekommen. Das Münchner Amtsgericht hatte ihn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Es hatte jedoch die Bewährung nicht widerrufen. Der Dachauer Richter Dorner und die Schöffen sahen nun aber keinen Grund mehr, nachsichtig zu sein.

Nachdem sich seine Freundin Ende 2013 von dem Angeklagten getrennt hatte, schlidderte er wieder in die Kriminalität hinein. Immer wieder versuchte er, mit seiner Ex-Freundin Kontakt aufzunehmen. Als er auf Ablehnung stieß, reagierte er aggressiv und ließ sich zu Straftaten verleiten. Am 18. Januar 2015 schubste er die Ex-Freundin am Münchner Hauptbahnhof von hinten auf einer Rolltreppe. Die Dachauerin fiel unsanft auf die Knie und verletzte sich leicht. Zwei Wochen später stahl er ihr die Geldbörse, als sie einige Sachen bei ihm abholen wollte. Er entwendete 250 Euro und unternahm bei einer Bank mehrere Versuche, Geld mit ihrer EC-Karte abzuheben. Sie scheiterten, weil das Konto der Frau bis zum Maximum überzogen war. Dennoch machte er sich des versuchten Computerbetrugs und des Diebstahls schuldig. Am Münchner Karlsplatz versetzte der Mann, der chronisch unter Geldnot leidet, seiner ehemaligen Freundin zwei Ohrfeigen. Sie zeigte ihn wegen Körperverletzung bei der Polizei an.

Er entwendete 1100 Euro aus einer Geldbörse

Schließlich wagte der 21-Jährige in einer Oktobernacht vergangenen Jahres, einen Betrunkenen zu bestehlen, der schlafend vor einer Spielothek in Markt Indersdorf lag. In der Spielothek war der 21-Jährige seinerzeit angestellt. Über die Überwachungskamera hatte er den Betrunkenen beobachtet und entwendete später 1100 Euro aus dessen Geldbörse. Auf die Idee, dass er bei seiner Tat selbst aufgenommen werden könnte, kam der 21-Jährige anscheinend nicht. Sein Chef kündigte ihm. Der Angeklagte gab das Geld wenige Tage später zurück und entschuldigte sich. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 09.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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