Dachau:Bordell darf nicht erweitern

Verwaltungsgericht weist Klage gegen die Stadt Dachau ab

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat nach der Verhandlung am Donnerstag die Klage eines Bordellbesitzers gegen die Stadt abgewiesen. Das hat das Gericht am Freitag mitgeteilt. Der Unternehmer hatte geklagt, weil die Stadt ihm eine Erweiterung seines Betriebs nicht genehmigt hatte. Die Stadt befürchtet, dass der Standort durch eine Ausweitung der Prostitution Schaden nehmen könnte. Schon jetzt befinden sich mehrerer Etablissements dieser Art im Gewerbegebiet. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird voraussichtlich in wenigen Wochen den Beteiligten übermittelt. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragt werden.

© SZ vom 05.03.2016 / gsl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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