Dachau:Beirat für Gestaltung rückt näher

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Von der Galerie der Gemäldegalerie hat man einen wunderbaren Blick über die Dachauer Altstadt. (Foto: Toni Heigl)

Die CSU spricht sich nun für ein beratendes Architektengremium aus. Bis zur Entscheidung stellt der Stadtrat die Diskussion um eine Satzung für Neubauten in der Altstadt zurück

Von Viktoria Großmann, Dachau

Das Thema Gestaltung bekommt im Stadtrat immer größere Relevanz. Die CSU-Fraktion stellte im Bauausschuss in Aussicht, nun für einen dauerhaften Gestaltungsbeirat einzutreten. Damit erscheint es als beinahe sicher, dass die Große Kreisstadt über kurz oder lang ein solches Experten-Gremium aus Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplanern bekommt. Im November 2014 hatte die CSU noch lediglich beantragt, eine Gestaltungssatzung für Neubauten in der Altstadt einzuführen. Das Bündnis forderte unterdessen bereits die Einrichtung eines temporären Gestaltungsbeirates. Dieses Konzept wurde den Stadträten im vergangenen November von einem Mitglied der Bayerischen Architektenkammer vorgestellt. Aufwind erhielt das Thema durch die Bürgerbeteiligung für die MD-Entwicklung und daraus folgende Stadtratsdiskussionen. Die ÜB-Fraktion hat mittlerweile die Einrichtung eines auf fünf Jahre befristeten Gestaltungsbeirates nur für MD beantragt.

Die Behandlung des Antrags auf eine Gestaltungssatzung im Bauausschuss fiel damit mitten in eine Zeit der Debatten und der offensichtlich nicht abgeschlossenen Meinungsfindung innerhalb der Fraktionen. Eine Grundsatzentscheidung zum Thema Gestaltungssatzung wurde deshalb einstimmig vertagt. Zumal sich die Stadträte vorläufig ganz und gar nicht einig waren, was am Ende in einer solchen Gestaltungssatzung stehen soll. CSU-Stadträtin Gertrud Schmidt-Podolsky schlug vor, diese von den Experten eines vielleicht noch einzurichtenden Gestaltungsbeirates mit ausarbeiten zu lassen. Ein unabhängiger Gestaltungsbeirat kann zwischen Bauherren, Architekten, der öffentlichen Hand und Bürgern vermitteln. Gebildet wird er von der Bayerischen Architektenkammer. Die Mitglieder dürfen an keinerlei Bauvorhaben im Stadtgebiet selbst beteiligt sein. Der Rat würde öffentlich tagen und damit frühzeitig die Dachauer Bürger einbeziehen.

Die Stadt Freising zieht seit fast zehn Jahren einen Gestaltungsbeirat in baulichen und städteplanerischen Fragen zu Rate, auch in Geretsried gibt es seit vergangenem Jahr einen Gestaltungsbeirat. Ein Vorbild für eine verbindliche Satzung gibt es ebenfalls in Freising, wo im Jahr 2000 eine Werbeanlagensatzung für das gesamte Stadtgebiet erlassen wurde. Demnach darf jedes Geschäft nur eine Werbeanlage nutzen und muss entscheiden, entweder die Schaufenster zu bekleben oder Ausleger zu nutzen. Sehr zufrieden ist laut Aussage der Stadtverwaltung Dachau die Stadt Landsberg mit ihrer Altstadtsatzung, die helfe, Vorgaben des Denkmalschutzes leichter einzuhalten. In Dachau war das Thema in früheren Jahren weniger beliebt, bereits dreimal, zuletzt 2011, wurden Anträge auf Altstadterhaltungssatzungen abgelehnt. Auch die nun diskutierte Gestaltungssatzung soll im Wesentlichen für die Altstadt gelten. Sie soll allerdings, wie Schmidt-Podolsky sagte, "keine Bewahrungs-, sondern eine Gestaltungssatzung sein", nämlich auf Neubauten oder Veränderungen Anwendung finden. Grünen-Stadtrat Thomas Kreß warnte jedoch vor einem zu kleinen Umgriff. "Mittermayerstraße und Ludwig-Thoma-Straße müssen darin eingeschlossen sein", sagte er.

Auch Bauamtsleiter Michael Simon könnte einer Gestaltungssatzung etwas abgewinnen. Der Mehraufwand sei überschaubar. Eine solche Satzung könnte der Stadt ermöglichen, den Bestand nicht nur zu schützen und vor Verunstaltung zu bewahren, sondern auch in ihrem Sinne ästhetisch zu formen. Bisher kann sich die Stadt hierzu nur mit bayerischen Bauordnung behelfen, die etwa eine Beeinträchtigung des Ortsbildes verhindern will. Mit einer Gestaltungssatzung hingegen können detaillierte Festlegungen getroffen werden. Doch auch die Frage, was alles berücksichtigt werden sollte, wagten die Stadträte zunächst kaum zu beantworten. Geregelt werden können zum Beispiel Dach- und Fensterformen, Fassadenfarben, Materialien und die Gestaltung von Zäunen, Balkonen, Geländern, sogar von Stufen oder Markisen. Zudem können Regeln für Werbeanlagen getroffen werden. FDP-Stadtrat Jürgen Seidl mahnte angesichts der Fülle von Möglichkeiten, die richtige Balance zwischen "Gestaltungsfreiheit und Gestaltungszwang" zu wahren. Die Entscheidung über eine Satzung soll nun erst nach einem Beschluss zum Gestaltungsbeirat fallen.

© SZ vom 30.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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