Dachau:Ausgebremst

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Stadträte lehnen drei Bauvoranfragen im Außenbereich ab

Es ist kein Geheimnis, dass Wohnungen in der Stadt dringend benötigt werden. Das motiviert offenbar Grundeigentümer, über eine Investition nachzudenken. Dennoch darf längst nicht auf jedem freien Areal gebaut werden. Von fünf Voranfragen, die dem Bauausschuss am Dienstag präsentiert wurden, lehnten die Stadträte mangels Baurecht drei ab. Errichtet werden kann eine Wohnanlage an der Alten-Römer-Straße 7. Dieses Grundstück ist die letzte freie Fläche im Gebiet zwischen Marienburger- und Danziger Straße.

Auch vier Wohnhäuser im rückwärtigen Bereich der Schleißheimer Straße 84 dürfen gebaut werden, sofern der Bauherr offene Fragen klärt. Abschlägig beschied der Bauausschuss dagegen eine Voranfrage für ein benachbartes Grundstück ebenfalls an der äußeren Schleißheimer Straße. Dieses Areal liegt im Außenbereich, kann daher nicht bebaut werden. Für die gesamte Fläche südlich der Schleißheimer Straße sei ein Bebauungsplanverfahren 2012 ergebnislos eingestellt worden, informierte Bauamtsleiter Michael Simon die Stadträte auf Nachfrage. Bemühungen, über eine Einbeziehungssatzung dort auf Flächen von drei Grundeigentümern mit einer übergreifenden Planung Baurecht zu schaffen, seien bisher nicht zum Abschluss gekommen. "Das Verfahren ruht." Kritisch ist dabei offenbar die Frage, wie an der viel befahrenen Durchgangsstraße der Lärmschutz für eine künftige Wohnbebauung gestaltet werden kann. Dafür müssten sich die drei Eigentümer auf ein gemeinsames Konzept einigen.

Auch nicht gebaut werden kann am Himmelreichweg. Die Voranfrage für sieben Mehrfamilienhäuser samt Tiefgarage wurde abgelehnt, weil diese Ackerfläche als Außenbereich gilt und kein Baurecht besteht. Auch ein Wohngebäude bei einem Bauernhof in Pullhausen wurde nicht genehmigt, weil das fragliche Grundstück ebenso im Außenbereich liegt. Zwar dürfen landwirtschaftliche Gebäude und Wohnhäuser von Betriebsleitern auch außerhalb von Ortschaften gebaut werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gebäude für den bäuerlichen Betrieb notwendig sind. Dies muss das zuständige Amt für Landwirtschaft über eine sogenannte Privilegierung bestätigen. Dem geplanten Haus in Pullhausen erteilte die Behörde jetzt aber diese Ausnahmegenehmigung nicht. Folglich wurde der Bauantrag vom Bauausschuss auch abgelehnt. Bauen könnte der Landwirt allerdings trotzdem. Die Verwaltung weist in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass auf dem Hof auch Flächen im Innenbereich liegen, wo ein Wohnhaus errichtet werden könnte.

© SZ vom 08.10.2015 / pes - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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