Dachau:Ambitionierte Pläne - vom Winde verweht

Eigentlich sollte die Windkraft neben der Fotovoltaik eine wichtige Säule für die Energiewende bilden. Der Landkreis Dachau hatte deshalb einen Flächennutzungsplan für Windräder aufgestellt, der mögliche Standorte für die Anlagen auswies. Eine wesentliche Rolle spielten die Abstandsflächen: 900 Meter zum nächsten Wohngebiet, 600 Meter zu Weilern und Einödhöfen. Doch die 10-H-Regelung der bayerischen Staatsregierung machte den Teilflächennutzungsplan für die Windkraft zur Makulatur. Der Abstand einer Anlage zur nächsten Wohnbebauung musste jetzt das Zehnfache der Höhe des geplanten Windrads betragen - in der Regel also zwei Kilometer.

Bevor die 10-H-Regelung in Kraft trat, wurden fünf Windräder nahe der Stuttgarter Autobahn bei Odelzhausen und ein Windrad im Dachauer Stadtteil Etzenhausen errichtet. Ein weiteres kam bei der Ortschaft Pellheim hinzu. Beim Windrad der Ziegelei Hörl & Hartmann wurde nicht die 10-H-Regel angewendet, weil es sich um eine Nebenanlage des Unternehmens handelt, die Strom für den Eigenbedarf produziert. Ob ein drittes Windrad nahe Pellheim gebaut werden darf, steht allerdings noch in den Sternen. Es wäre nur 800 Meter vom Weiler Viehhausen entfernt. Die Stadt Dachau braucht für die Genehmigung einen Bebauungsplan und muss wohl mit Klagen von Anwohnern rechnen. Auch der Naturschutz könnte das Projekt verhindern.

© SZ vom 03.03.2017 / sto - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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