Bluttat von Dachau:Rudolf U. bereit zu einer psychiatrischen Untersuchung

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Die Aussagen von Rudolf U. gegenüber seinem Anwalt stützen die Annahme der Ermittler, dass er sich in dem Prozess wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt ungerecht behandelt gefühlt und deshalb geschossen hatte.

Während der Urteilsbegründung - ein Jahr Haft auf Bewährung - hatte Rudolf U. im Amtsgericht Dachau eine Pistole gezogen und fünf Schüsse auf den Richter und den Ankläger abgegeben. Der 31 Jahre alte Staatsanwalt wurde von zwei Kugeln getroffen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Im Gespräch mit seinem Anwalt habe Rudolf U. erzählt, dass er oft vor Gericht gestanden habe - nicht wegen eigener Delikte, sondern wegen Problemen seiner Fahrer. Die Spedition des 54-jährigen Dachauers war 2009 pleitegegangen. Auch habe Rudolf U. sich von der Berufsgenossenschaft ungerecht behandelt gefühlt.

Der Todesschütze war am Montag auch bereit, mit einem Sachverständigen zu sprechen, der ein Vorabgutachten über den Täter erstellen soll. Ein vollständiges psychiatrisches Gutachten wird mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dessen Ergebnisse entscheiden laut Anwalt darüber, ob der Haftbefehl wegen Mordes und versuchten Mordes aufgehoben wird.

Der Haftbefehl könnte dann in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt und Rudolf U. in eine Klinik gebracht werden. Die psychiatrische Untersuchung ist für die Frage der Schuldfähigkeit des Todesschützen von besonderer Bedeutung. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen von einem vorsätzlichen Mordversuch am Richter und Mord am Staatsanwalt aus.

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