Birgittenorden Altomünster:Die Auflösung des Klosters ist besiegelt

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Claudia Schwarz muss das Kloster binnen zwei Wochen verlassen. Nun hofft die Juristin auf ein Wunder.

Von Benjamin Emonts, Altomünster

Eigentlich hätte Claudia Schwarz allen Grund, besorgt zu sein. Bis spätestens Mittwoch, 25. April, muss die gelernte Juristin das Kloster in Altomünster geräumt haben, nachdem sie jahrelang dagegen gekämpft hatte. Am Telefon klingt die 39-Jährige dennoch erstaunlich euphorisch. "Gott hat gesagt: Hab keine Angst. Er wird mir den Weg zeigen", sagt sie. Schwarz hofft immer noch auf ein Wunder. Erst Mitte März übergab sie einem Unbekannten im Vatikan ein Bittgesuch an den Papst. Seitdem wartet sie sehnlich auf einen Anruf aus Rom, der die endgültige Entscheidung noch revidiert.

Schwarz' Gottvertrauen ist unerschütterlich. Die weltlichen Zeichen hingegen könnten für sie schlechter nicht sein. Am Mittwoch hat die Erzdiözese München-Freising, in deren Besitz das Kloster übergegangen ist, mitgeteilt, dass das oberste Gericht der Apostolischen Signatur im Vatikan die Auflösung des Klosters endgültig bestätigt hat. Schwarz' Lebenstraum ist damit geplatzt. Die aus dem Landkreis Wolfratshausen stammende Frau hatte mehr als ein Jahr vor dem Landgericht München dafür gekämpft, als Postulantin in dem Kloster bleiben und den Birgittenorden neu aufbauen zu dürfen. Sie sieht sich dazu vom Herrgott berufen.

Die Auflösung des Klosters hatte die Vatikanische Ordenskongregation wegen Personalmangels bereits im Jahr 2015 beschlossen. Claudia Schwarz, eine temperamentvolle Frau mit roten Haaren und strahlend blauen Augen, legte im Namen der Klosterpriorin Apollonia Buchinger Einspruch dagegen ein. Das Kloster wollte sie partout nicht verlassen, selbst eine Klage des Ordinariats konnte sie nicht davon abbringen. Vor dem Landgericht München musste sich die Diözese letztlich auf einen Vergleich einlassen, der Schwarz ein Bleiberecht bis zur endgültigen Entscheidung aus Rom zusicherte.

Dekret in lateinischer Sprache

Nun ist diese Entscheidung gefallen. Der Rechtsstreit, der seit März 2017 in sechs Gerichtsverhandlungen mündete, dürfte damit zu Ende gehen. In dem Dekret aus dem Vatikan, das der Erzdiözese in lateinischer Sprache vorliegt, wird die Klage von Apollonia Buchinger in aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Das Dekret hält ausdrücklich fest, dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gegeben habe. Die vermeintliche Ordensanwärterin Schwarz sei folglich nicht als solche zu betrachten und zum Auszug verpflichtet.

Die Geschichte von Schwarz und dem Kloster Altomünster wird somit bald zu Ende erzählt sein, sollte nicht doch noch ein Wunder geschehen. Schwarz, die sehr gerne und viel spricht, hatte ihren Kampf gegen den Vatikan und das Ordinariat bewusst öffentlich ausgetragen, um Sympathien zu wecken und Druck auszuüben. Mit ihren Gerichtsprozessen, in denen sie stets auf Gottes Beistand vertraute, erregte sie deutschlandweit Aufsehen. Die Geschichte der Postulantin, die sich gegen das große Rom und die Erzdiözese auflehnt, kam auf Anhieb gut an.

Jetzt ist Schwarz zwar überzeugt, dass das Ordinariat das Dekret aus Rom falsch übersetzt habe - schließlich müsse man auch dort wissen, dass sie eine rechtmäßige Ordensanwärterin sei. Doch dem Urteilsspruch aus Rom will sie sich nun beugen und das Kloster, wie verlangt, am 25. April verlassen.

"Gott wird schon rechtzeitig etwas fügen"

Wie es danach mit ihr weiter geht, ist noch völlig unklar. "Gott wird schon rechtzeitig etwas fügen. Ich verlasse mich auf ihn", sagt sie. Einige Fremde haben der Frau offenbar angeboten, bei ihnen vorübergehend unterzukommen. Vorstellbar ist aber auch, dass sich Schwarz zeitnah ein anderes Kloster sucht, um ihrer Berufung zu folgen. "Gott wird mich führen und lenken", sagt sie zuversichtlich.

Der Altomünsterer Bürgermeister Anton Kerle (CSU) hat Mitgefühl mit Claudia Schwarz. Als Vertreter der Gemeinde sei er aber auch erleichtert über die Entscheidung aus Rom. Weil die Erzdiözese erst den Ausgang des Verfahrens abwarten musste, lagen Verträge über die Erschließung eines Baugebiets am Sandgrubenfeld, das zu gleichen Teilen der Gemeinde und dem Ordinariat gehört, lange in der Schublade. Noch in den kommenden Tagen sollen die Verträge jetzt unterschrieben werden. Bei der Erzdiözese äußert man sich nüchtern über die Entscheidung Roms. Man werde Schwarz noch bis 25. April Zeit geben. "Für uns ist es jetzt entscheidend, uns auf die zukünftige Gestaltung des Klosters als geistlichen Ort zu konzentrieren", sagt Pressesprecher Christoph Kappes.

© SZ vom 13.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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