Befristete Mietverträge:Sozialwohnungen gerecht verteilen

ÜB-Fraktion fordert regelmäßige Prüfung der Berechtigung

Sozialwohnungen sollten auf Zeit vermietet werden, damit könnte eine gerechtere Zuteilung ermöglicht werden. So lautet ein Vorschlag der Fraktion der Überparteilichen Bürgergemeinschaft (ÜB) im Dachauer Stadtrat. Sie beantragt zu prüfen, ob die Stadt die Mietverträge etwa auf vier Jahre befristen kann. Dem Antrag voraus ging ein offener Brief der ÜB vom Dezember, in dem sie anfragte, wie mit Menschen umzugehen sei, die in Dachauer Sozialwohnungen lebten, aber aufgrund ihres Einkommens nicht mehr berechtigt seien. Ein "stillschweigendes Hinnehmen ist langfristig unsozial", hieß es im Brief. Die Warteliste für die Wohnungen ist lang. Weshalb die ÜB vorschlug, interne Tauschbörsen einzurichten, sodass Menschen von einer zu großen in kleinere Wohnungen wechseln können. Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD) erklärte, zur Prüfung der Berechtigung fehle die gesetzliche Grundlage. Getauscht würde häufig nicht, weil kleinere Wohnungen auch teurer sein könnten als ältere, große. Zudem sei eine Wohnung auch Heimat. Daher legt die ÜB mit ihrem Antrag nach. Auch wenn es das Recht nicht vorsehe, sollten Vergabekriterien regelmäßig überprüft werden. "Dies allerdings nur bei Neuvermietungen." Die ÜB möchte eine gerechtere Verteilung der mit öffentlichen Geldern gebauten Wohnungen erreichen. Vier Jahre seien ein "angemessenes Zeitintervall für die regelmäßige Prüfung". Seien die Bedingungen noch erfüllt, könnte ein Vertrag über weitere vier Jahre geschlossen werden. Rechtlich ist das wahrscheinlich heikel, das räumt die ÜB ein, und hofft auf Vorschläge der Verwaltung.

© SZ vom 26.01.2018 / vgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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