Die Gemeinde Karlsfeld hat im Februar 2017 die Sozialgerechte Bodennutzung (Sobon) beschlossen. Mit dieser Satzung müssen künftig Bauherren Planungs- und Folgekosten übernehmen und sich mit 30 Prozent des Projekts am geförderten Wohnungsbau beteiligen. Doch da waren die Großsiedlungen auf dem ehemaligen Bayernwerkgelände und in der Neuen Mitte längst fertig. Als nun der Bauausschuss des Gemeinderats nach Jahrzehnten in seiner jüngsten Sitzung eine kleine Schwarzbausiedlung am Burgfrieden mithilfe eines Bebauungsplans endlich legalisieren wollte, sollte die Sobon hier angewendet werden. Zumindest, wenn es nach dem Bündnis für Karlsfeld und der SPD geht. Doch die endgültige Entscheidung, ob die Grundsätze der Sobon für die Grundstücke in der kleinen Splittersiedlung am Würmkanal herangezogen werden, wird erst der Gemeinderat fällen. Abgesehen von der Frage der Sozialgerechten Bodennutzung billigte der Bauausschuss, der die Stellungnahmen zum Planungsentwurf behandelte, das Vorhaben einstimmig.
Schwarzbau-Siedlungen waren in Karlsfeld in der Nachkriegszeit nichts Ungewöhnliches, doch wurden sie bereits in den Sechziger Jahren legalisiert. Die wenigen Häuser in der Siedlung am Burgfrieden mit damals 46 Einwohnern kamen im Zuge eines Gebietstauschs 1999 von München zur Gemeinde. Ein logischer Schritt, waren sie doch immer schon lediglich von Karlsfeld aus erreichbar. Sie wurden zwar an die hiesige Kanalisation angeschlossen, aber mit der baurechtlichen Genehmigung haperte es jahrelang. Sanierungen oder Umbauten der Gebäude waren daher nicht möglich. Also begann man 2008 ernsthaft über einen Bebauungsplan nachzudenken, um die Siedlung auf eine feste gesetzliche Basis zu stellen. Das war nicht ganz einfach, weil sie unmittelbar an das Gewerbegebiet angrenzt und es daher immissionsschutzrechtliche Bedenken gab. Doch jetzt lag ein Entwurf vor, der im Bauausschuss einhellige Zustimmung fand: Die Siedlung wird danach baurechtlich als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, in dem auch gewerbliche Nutzungen möglich sind. Daher können nach Ansicht der Verwaltung für den Lärm sogenannte Zwischenwerte festgelegt werden, die etwas höher liegen als sonst in einem Wohngebiet erlaubt.
Bei all diesen Themen gab es keinerlei Dissens im Ausschuss. Erst als es zum Schluss um die Stellungnahme der Bündnis-Fraktion ging, gab es unterschiedliche Ansichten. Die Verwaltung hatte die Meinung eines Rechtsanwalts eingeholt. Der hielt die Richtlinie für nicht anwendbar, "da im Grunde kein neues Baurecht zugelassen wird". Birgit Piroué (Bündnis) hingegen nannte es unumgänglich, die Sobon in diesem Fall anzuwenden. Es gebe dort bisher kein Baurecht und die Untergrenze von 500 Quadratmetern neuer Geschossfläche, die für die Sobon gelte, werde deutlich überschritten. Da auch neue Häuser entstehen könnten, sei mit Folgekosten etwa für Kindergärten und Schulen zu rechnen, ergänzte ihr Fraktionskollege Peter Neumann. Unterstützung erhielten sie von Venera Sansone (SPD), die dem Rechtsanwalt vorhielt, nur Mutmaßungen zu treffen. "Wir haben uns die Sobon gegeben und wir haben Folgekosten", betonte sie und forderte eine Entscheidung im Gemeinderat. Denn laut Satzung hat der zu entscheiden, in welchen Fällen die Sozialgerechte Bodennutzung anzuwenden ist. Widerspruch kam von Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU), der die Sobon in diesem Fall für unnötig hält, "weil endlich das Gebiet zu Ende geregelt wird". Auch Christian Bieberle (CSU) lehnte die Sobon für dieses Projekt ab: "Wir schaffen hier kein neues Baugebiet." Kolbe entschied schließlich, über das Thema Sobon erst im Plenum des Gemeinderats zu beschließen.