Nach der massiven Kritik an der Abschiebung der Familie E. von Karlsfeld nach Nigeria, hat sich am Freitag auch der Dachauer Kreistag mit dem Fall beschäftigt. Landrat Stefan Löwl (CSU) betonte, das Ausländeramt gehöre zwar zum staatlichen Aufgabenbereich des Landratsamtes, falle aber nicht in die Zuständigkeit des Kreistags. Parteiübergreifend waren sich, so informiert das Landratsamt in einer Mitteilung, alle Kreistagsmitglieder einig, dass es Aufgabe der Behörde ist, Recht und Gesetz auszuführen. Löwl betonte, die Situation der Familie gehe jedem nahe, die Ausländerbehörde und auch der Landrat persönlich könnten bei Asylverfahren und Abschiebungen aber nicht über das "ob" entscheiden. Alle Ausländerämter agieren im Falle einer Abschiebung als "ausführende Behörde".
Die Entscheidungen in Asylverfahren werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen und durch die zuständigen Gerichte überprüft. Auch die Abschiebung der Familie E. sei keine Maßnahme der Dachauer Ausländerbehörde gewesen, sondern eine sogenannte "Sammelabschiebung" vom Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR). Wie es in der Mitteilung heißt, sei Landrat Stefan Löwl in diesen Vorgang nicht eingebunden gewesen. Dass die Familie mitten in der Nacht abgeholt worden sei, liege vermutlich an der Abflugzeit, da Kinder nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen.
Der Kreistag sieht das Problem im geltenden Recht
Der stellvertretende Landrat Helmut Zech (CSU) und die stellvertretende Landrätin Marianne Klaffki (SPD) äußerten ebenfalls Unverständnis und Mitgefühl mit der abgeschobenen Familie, sahen das Problem aber im geltenden Recht sowie den langjährigen Verfahren. Auch Kreisrätin Sabrina Spallek (Grüne) betonte das, weshalb sie "die Kritik an Landrat Stefan Löwl sowie dem Landratsamt nicht mittragen" könne.
Kreisrat und Sprecher des Runden Tisches gegen Rassismus in Dachau, Peter Heller (Bündnis für Dachau), sagte, dass, "wenn die Abschiebung rechtswidrig war, muss die Familie zurückkommen, wenn die Abschiebung rechtmäßig war, müssen die Gesetze geändert werden". Aus seiner Sicht sei der Bundesgesetzgeber gefordert. Auch der Entwurf eines Chancenaufenthaltsrechts müsse mit Blick auf tatsächliche humanitäre Härtefälle ergänzt werden. Der aktuelle Entwurf wurde von Helferkreisen und Flüchtlingsinitiativen bereits als nicht ausreichend kritisiert.
Der Fall der Familie E. zeigt aus Sicht aller Kreistagsmitglieder, dass die aktuell geltenden, aber auch die angekündigten neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mit den geforderten menschlichen Grundansätzen übereinstimmen. Peter Heller bot an, die Anregung von Kreisrätin Christa Hettrich (Grüne) aufnehmend, eine Kreistags-Resolution zu entwerfen. Landrat Löwl sagte zu, dass er die kritisierten Aspekte der Abschiebung noch einmal prüfen lassen werde.