An die Stadt Dachau:Vorschläge für den Seniorenbeirat

Im Januar wird das Gremium der über 63-Jährigen neu gewählt

Im Januar 2020 findet die Wahl des Seniorenbeirates für die Große Kreisstadt Dachau statt. Der Seniorenbeirat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürgern, gleich welcher Nationalität, die am 1. Januar 2020 das 63. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem sollten sie mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Dachau gehabt haben.

Wer diese Bedingungen erfüllt, darf Wahlvorschläge für den Seniorenbeirat machen. Dazu bekommen diese Personen auch eine Aufforderung von der Stadt. Wer Ideen hat oder gar Herzenswünsche darf ab Bekanntmachung dieser Meldung, spätestens aber vom Freitag, 15. November, an seine Vorschläge der Stadt zuschicken. Natürlich kann man auch persönlich im Rathaus vorbeikommen und während der Dienststunden im Zimmer 209 seine Vorschläge mündlich präsentieren. Allerdings kann der Vorschlag nur dann berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der vorgeschlagenen und wählbaren Person beigefügt wird.

Um eine Flut von Vorschlägen zu vermeiden, muss jeder Kandidat mindestens zehn Befürworter haben und zwar von wahlberechtigten Bürgern. Diese müssen ihre Unterstützung schriftlich mit einer Unterschrift bekunden. Zudem muss neben dem Namen auch die Adresse des Unterstützers für die Behörde sichtbar sein. Die Wahlvorschläge müssen schriftlich bei der Stadt eingereicht werden.

© SZ vom 05.11.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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