Amtsgericht:Eifersuchtsdrama endet vor Gericht

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17-Jährige geht nach Besuch des Volksfests auf ihre Rivalin los

Von Benjamin Emonts, Dachau

Eifersucht ist ein Gift, und kombiniert mit Alkohol, ein besonders aggressives. Auf dem Dachauer Volksfest, wo massenweise Alkohol fließt und neue Bekanntschaften geschlossen werden, ist die Zahl der Konflikte aus Eifersucht dementsprechend groß. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes neben der Ludwig-Thoma-Wiese konnte man sich davon am 14. August vergangenen Jahres überzeugen. Nicht Männer, sondern junge Frauen waren auf dem Parkplatz um 22 Uhr aneinandergeraten, natürlich wegen eines Mannes. Am Ende des Tumults musste die Polizei eingreifen und erstattete Anzeige. Vor dem Amtsgericht Dachau wirft die Staatsanwaltschaft München II nun drei jungen Dachauerinnen gefährliche Körperverletzung vor.

Laut Anklage sollen die Frauen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 17 und 21 Jahren alt waren, auf eine Bekannte losgestürmt und sie geschlagen haben. Die angeblich Geschädigte will dabei Kratzer und ein geschwollenes Gesicht davongetragen haben. In ihrer Aussage vor Gericht erwähnte die 18-Jährige in einem Nebensatz, mit dem Freund einer der Angeklagten etwas am Laufen gehabt zu haben.

Zwei Frauen buhlen um einen Mann - das läuft erfahrungsgemäß schwierig. Als sich die betrunkenen Frauen dann auf dem Parkplatz am Volksfest begegneten, entlud sich die Eifersucht erst in Beleidigungen, dann in einer handfesten Auseinandersetzung. Der Tumult und das Geschrei sollen groß gewesen sein, so berichten Augenzeugen. Mehrere Polizeibeamte sahen sich veranlasst, ihre nahegelegne Wache auf der anderen Seite der Amper zu verlassen und in den Konflikt einzugreifen. Sie notierten sich mehre Zeugen des Vorfalls, verhörten sie und übergaben das Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft, die Anklage erhob.

Nach der Beweisaufnahme bestehen jedoch große Zweifel, ob die zwei Angeklagten, die mit der Gehörnten befreundet sind, überhaupt etwas verbrochen haben. Amtsrichter Daniel Dorner spricht die beiden Frauen frei. Die 21-jährige Angeklagte und deren Mutter sind darüber sichtlich erleichtert. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte die Frau für gefährliche Körperverletzung eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug erhalten. Lustig fanden sie die Geschichte insofern nicht.

Die jüngste Angeklagte, die zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, beteuert, alleine gegen ihre Kontrahentin vorgegangen zu sein: Sie räumt Schlagversuche mit der offenen Hand und Haareziehen ein. Vor dem Vorfall, das besagt ihr Erziehungsregister, hat sich die junge Frau allerdings noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Amtsrichter Dorner folgt schließlich der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe und verurteilt die inzwischen Volljährige zu drei Alkoholberatungsgesprächen bei der Caritas und einem "gruppendynamischen Wochenende mit Mädchen". Innerhalb einer geschlossenen Gruppe soll sie sich dort austauschen, wie Konflikte ohne Gewalt gelöst werden können.

Die junge Dachauerin zeigt sich vor den Augen ihrer Mutter am Ende zwar einsichtig, aber immer noch eifersüchtig. "Ich weiß, dass es nicht richtig war. Aber ich werde mich nicht bei ihr entschuldigen", sagt sie.

© SZ vom 22.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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