Amtsgericht Dachau:Geklautes Handy macht die Runde

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Das Amtsgericht verurteilt einen 19-Jährigen wegen Diebstahls - und einen 18-Jährigen wegen Hehlerei zu Sozialstunden.

Es sieht nicht so aus, als seien die Angeklagten befreundet. Vielleicht waren sie es einmal. Damals, als der 19-Jährige mit den schwarzen Haaren, dem 18-jährigen Blonden ein Handy geliehen hatte. Jetzt betreten die beiden nacheinander den Gerichtssaal im Amtsgericht Dachau und setzen sich getrennt voneinander auf die Anklagebank. Der Stuhl zwischen ihn bleibt frei. Dem 19-Jährigen wird Diebstahl vorgeworfen, dem 18-Jährigen Hehlerei.

Urteil am Amtgericht. (Foto: dpa)

Der 19-Jährige fängt an zu erzählen. Es war im Sommer vergangenen Jahres, als er zusammen mit mehreren Freunden einen Freund in dessen Elternhaus besuchte. In einer Schublade fand er ein Handy - und stahl es. Das Mobiltelefon, schwarz mit einem rosafarbenen Streifen, gehörte der Schwester des Freundes, die gerade im Urlaub war. Als dann im Freundeskreis der 18-Jährige herumfragte, wer ein zweites Handy besitze und nicht mehr brauche, gab ihm der 19-Jährige das gestohlene Telefon. Vor Gericht sagt er: "Ich habe es ihm geliehen und ihm gesagt, dass es geklaut ist." Das aber verneint der 18-Jährige. "Ich wusste nicht, dass es geklaut war", behauptet er.

Auch auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Daniel Dorner, ob er zumindest die Möglichkeit gesehen habe, dass es geklaut gewesen sei, da es sich offensichtlich um ein Mädchen-Handy gehandelt habe, antwortet er: "Nein." Sonst hätte er das Handy ja nicht weitergegeben. Anstatt es wie ausgemacht zurückzugeben, lieh er es einem 17-jährigen Bekannten. Wie es der Zufall will, legte der 17-Jährige dieses Handy bei einem Besuch der Familie, die bestohlen wurde, auf den Tisch. Die 19-jährige Besitzerin erkannte ihr Handy und erstattete Anzeige bei der Polizei. Weil sie aber längst ein neues Handy gekauft hatte, schenkte sie dem 17-Jährigen ihr altes, das Gestohlene.

Richter Dorner spricht zynisch von einem "lustigen Handy-Roulette". "Der eine klaut es, gibt es weiter; der gibt es an einen Dritten und am Ende sagt die Geschädigte, du kannst es behalten." Für den Richter sind beide Angeklagten schuldig. Den Dunkelhaarigen verurteilt er wegen Diebstahls, den Blonden wegen zweifacher Hehlerei, zu 64 beziehungsweise 72 Sozialstunden. Das hatte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als angemessene Strafe vorgeschlagen.

Richter Dorner hielt dem 19-jährigen Angeklagten sein umfassendes Geständnis zugute, den 18-Jährigen warnte er. "Beim nächsten Mal droht ein Arrest." Beide Angeklagten sind mehrfach vorbestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 15.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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