Amtsgericht Dachau:Faschingsparty endet mit Kieferbruch

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Zwei junge Männer stehen wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht

Von Benjamin Emonts, Dachau

Faschingspartys sind oft vogelwild. Das liegt einerseits an den schrägen Verkleidungen, andererseits an den Unmengen Alkohol, den die Feierwütigen konsumieren. So ist es fast schon Tradition, dass das Amtsgericht Dachau im Spätsommer einiges zu tun bekommt mit den Geschichten des vorangegangenen Faschings. Wo viel Alkohol fließt, da wird halt auch beleidigt, gepöbelt und geschlagen. Und so war es auch beim Faschingsball in Langenpettenbach am 24. Februar diesen Jahres. Zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, mussten sich nun wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Denn die Schlägerei, die sie sich dort mit anderen jungen Männern geleistet haben, endete mit schweren Verletzungen.

Ein Minderjähriger aus der Gemeinde Markt Indersdorf erlitt durch Faustschläge einen doppelten Kieferbruch, der operiert werden musste. Der Auszubildende war nach der Party vier Wochen arbeitsunfähig. Zwei seiner Freunde klagten später über Schmerzen infolge von Schlägen. Aber auch der Ältere der beiden Angeklagten hatte offenbar etwas abbekommen: In einem ärztlichen Attest, das er dem Gericht vorlegte, sind Prellungen und eine Fraktur der Naseninnenwand notiert.

Bei der Rekonstruktion des Tatgeschehens wurde es für den Vorsitzenden Amtsrichter Daniel Dorner dann allerdings kompliziert. Schlägereien auf Partys mit mehreren Beteiligten verlaufen meist sehr unübersichtlich und es ist kaum auszumachen, wer welchen Schlag wie ausgeführt hat. Zumal die Zeugen zum Tatzeitpunkt oft schwer alkoholisiert sind und später Erinnerungslücken vorweisen. So kam es dann auch im vorliegenden Fall. Einzig klar schien nach der Beweisaufnahme zu sein, dass der ältere Bruder wohl aus einem nichtigen Grund, womöglich einem Kommentar über sein Frauenkostüm, in eine verbale Auseinandersetzung mit ein paar jüngeren Burschen aus den umliegenden Ortschaften geraten war. Sie führte zu einer Schubserei und wenig später zu Faustschlägen. Der andere Angeklagte soll in der Folge seinem älteren Bruder zu Hilfe gekommen sein und ebenfalls zugeschlagen haben. Die Aussagen der Zeugen, die zum Tatzeitpunkt allesamt angetrunken waren, gingen weit auseinander und widersprachen sich in entscheidenden Punkten. Nachdem immerhin sechs Personen zu dem Vorfall angehört worden waren, konnte das Gericht immer noch nicht feststellen, welcher der Brüder den Kieferbruch zu verantworten hatte und welcher die Faustschläge. Beide hatten sich wohl etwas zu Schulden kommen lassen, aber was genau? Die der Anklage zugrunde liegenden Straftaten konnten den Männern jedenfalls nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwältin plädierte deshalb auf Freispruch, den Richter Dorner auch erteilte.

Die Opfer waren vermutlich nicht ganz unschuldig. Der Vater des jungen Mannes mit dem Kieferbruch verließ während der Verhandlung den Gerichtssaal und suchte das Gespräch mit seinem Sohn, bevor dieser in den Zeugenstand aufgerufen wurde. "Das Gericht weiß dieses Verhalten zu bewerten", sagte Richter Dorner. Die Angehörigen der drei Zeugen reagierten empört auf den Freispruch.

© SZ vom 08.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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