Amtsgericht Dachau:Ehefrau aus dem Bett gezerrt und gewürgt

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Streitereien waren bei einem Dachauer Paar an der Tagesordnung - bis der Rosenkrieg eskalierte.

Anna Schultes

Das Ehepaar ist seit kurzem getrennt, lebt aber noch mit den beiden Kindern in der gemeinsamen Wohnung. Täglich gibt es Streitereien. In einer Nacht im Sommer 2008 eskaliert die Situation. Der 45-jährige Mann findet einen Zettel in der Handtasche seiner Ehefrau. Dieser lässt vermuten, dass sie sich mit einem Anderen trifft. Er geht körperlich gegen die 40-Jährige vor. Die zweifache Mutter zieht aus. Im Jahr 2009 kommt es zum nächsten Vorfall, als sie kurzzeitig wieder in die gemeinsame Wohnung kommt. Diesmal zeigt sie ihren Ehemann an. Unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich der 45-Jährige nun vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten.

Totalitär, krank, inkompetent. Wer eine Sachbearbeiterin mit solchen Vokabeln belegt, kann sich nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen. Das hat ein 27-Jähriger Vater am Amstgericht Dachau lernen müssen.   (Foto: dapd)

Noch vor der Zeugenvernehmung bittet der Anwalt des Angeklagten um ein Rechtsgespräch. Über eine halbe Stunde zieht er sich mit dem Vorsitzenden Richter Daniel Dorner und der Staatsanwältin zurück. Sein Mandant äußert sich nicht zu den Vorfällen. Das Ehepaar ist mittlerweile geschieden, der Sohn lebt beim Vater. Die familienrechtlichen Auseinandersetzungen um die Tochter laufen, sie lebt derzeit im Heim.

Die 40-Jährige schildert vor Gericht, was 2009 passiert ist. Zehn Tage war sie wieder in der gemeinsamen Wohnung, das reichte. "Im Beisein der Kinder habe ich erklärt, dass ich hier nicht mehr leben kann." Zunächst habe ihr Mann relativ gefasst gewirkt. Als sie sich auf den Weg ins Bett machte, wurde er laut und fing an, sie zu beschimpfen. Die 40-Jährige packte ihre Tasche, er entriss ihr mehrmals den Inhalt und verstreute ihn auf dem Boden. Mit ihrer Tochter verbarrikadierte sie sich im Kinderzimmer.

Da der Vater gegen die Tür hämmerte und trat, machte das Kind auf. Er schubste seine Tochter zur Seite, sie fiel gegen den Schreibtisch. Im Bad lief die Situation völlig aus dem Ruder: Der 45-Jährige stieß seine Frau zurück und drückte einige Sekunden auf ihren Kehlkopf. Er ließ erst von ihr ab, als ihr der Nachbar kam.

Noch heftiger sei der Vorfall im Sommer 2008 gewesen. Die 40-Jährige gibt an, dass ihr Ehemann sie nachts aus dem Bett gezerrt und die Treppe hinuntergezogen habe. Nach ihrer Aussage kniete er sich auf ihre Schultern und würgte sie. "Ich hatte Atemnot und einmal wurde mir schwarz vor Augen." Damals ging der Sohn dazwischen. Zwei Atteste bestätigen die resultierenden Verletzungen. Der Verteidiger hakt genau nach.

Mehrmals greift Richter Dorner ein, etwa als die Frau entscheiden soll, ob ihr ein Gegenstand gehört oder sie ihn nur benutzt. Bei der ersten Auseinandersetzung hatte der Mann einen Korb mit Notebook und Computermaus die Treppe hinuntergeworfen. Die Maus ging kaputt, daher ist auch Sachbeschädigung angeklagt. Der Anwalt möchte von der Frau wissen, ob ihr die Maus gehört. Ihr Mann hatte sie bezahlt.

Am Ende wird der Vorwurf der Sachbeschädigung fallengelassen, ebenso wie die Nötigung und zwei Körperverletzungen. Drei geladene Zeugen, der Bruder des Angeklagten und die Nachbarn, werden nach Hause geschickt. Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Beleidigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 900Euro verurteilt. Dabei ist berücksichtigt, dass der 45-Jährige für seinen Sohn sorg en muss und hohe Schulden hat.

© SZ vom 01.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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