Amtsgericht Dachau:Bewährungsstrafe für brutalen Überfall

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Schöffengericht verurteilt drei Männer, die ihre Opfer übel zugerichtet haben

Von Benjamin Emonts, Dachau

Auch am zweiten Prozesstag ist das Gedränge groß am Dachauer Amtsgericht. Die sechs Angeklagten, denen vorgeworfen wird, nachts aus Autos gesprungen zu sein und drei junge Männer verprügelt zu haben, sitzen mit ihren Verteidigern eng gedrängt auf der Anklagebank. Am Ende der Verhandlung lichten sich die Reihen so weit, dass nur noch ein Angeklagter übrig bleibt. Richter Daniel Dorner und die Schöffen sprachen zwei der Angeklagten frei und verurteilten drei weitere nach ausführlichen Rechtsgesprächen zu Freiheitsstrafen von je acht Monaten zur Bewährung. Lediglich einer der Beschuldigten wollte sich darauf nicht einlassen. Sein Verfahren wurde ausgegrenzt und unterbrochen.

Das Dachauer Schöffengericht hatte es in dem Prozess nicht einfach, die Wahrheit zu finden. Nur einer der sechs angeklagten Dachauer im Alter zwischen 22 und 28 Jahren machte Angaben, während alle anderen zu den Tatvorwürfen schwiegen und sie von sich wiesen. Der Tatablauf ergab sich aus den größtenteils übereinstimmenden Zeugenaussagen der jungen Männer, die verprügelt wurden. Einer von ihnen hatte abends eine Freundin von einem der Angeklagten in einem Chat beleidigt, woraufhin der zum Telefon griff und mit dem Mann einen Treffpunkt vereinbarte, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Die drei befreundeten jungen Männer, die zu Hause gemütlich etwas getrunken hatten, machten sich auf den Weg zu dem Treffpunkt, aber fanden niemanden vor. Auf ihrem Heimweg fuhren in der Nähe des Dachauer Ernst-Reuter-Platzes drei Sportwagen vor, aus denen zwei Dutzend Männer in Anzügen sprangen. Sie gingen auf die jungen Männer los und prügelten mit Fäusten und Tritten auf sie ein und hörten selbst dann nicht auf, als diese bereits wehrlos am Boden lagen. Beobachter sollen von dem Vorfall Videos gemacht und ins Internet gestellt haben. "Von der Geschichte wusste ganz Dachau", sagte einer der Angeklagten vor Gericht. Die drei Freunde zogen sich Schädelprellungen, Schürfwunden, zahlreiche Blutergüsse und einen abgeschlagenen Zahn zu. Atteste des Dachauer Klinikums, in das sie eingeliefert wurden, bestätigten das.

Sechs der Angreifer, die sie aus Dachau kannten, zeigten die Männer bei der Polizei an. Die Staatsanwaltschaft München II erhob nach ausführlichen Ermittlungen Anklage. Wie so häufig bei Schlägereien mit vielen Beteiligten ließ sich allerdings kaum nachvollziehen, wer wann und wie zugeschlagen hat. Bei zwei der Beschuldigten stand am Ende der Beweisaufnahme nicht einmal zweifelsfrei fest, ob sie am Tatort gewesen waren. Das Schöffengericht sprach die Männer frei.

Drei andere Angeklagte, dazu äußerten sich die Zeugen übereinstimmend, teilten jeweils mindestens einen kräftigen Faustschlag aus, die unter anderem in dem kaputten Zahn resultierten. Nach mehreren Rechtsgesprächen legten die drei Männer ein vollumfängliches Geständnis ab mit der Aussicht, maximal acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erhalten. Dazu verurteilte sie das Schöffengericht auch - wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Die Strafen setzten die Richter zur Bewährung aus. Nur einer der Männer war bislang wegen einer Beleidigung vorbestraft. Alle drei sind familiär eingebunden und stehen in festen Arbeitsverhältnissen. In der Tatnacht waren sie gerade auf dem Heimweg von einer Trauerfeier.

Der einzig verbliebene Angeklagte will offenbar einen Freispruch erreichen. Ihm wird vorgeworfen, sich von hinten auf einen der jungen Männer geworfen und auf dessen Kopf und Körper eingeschlagen zu haben. Er bestreitet das und nannte dem Gericht nun weitere Zeugen. Die Fortsetzung soll am Donnerstag, 8. März, stattfinden.

© SZ vom 26.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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