Altomünster:Hausbesetzung in Gottes Namen

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Was wird aus dem Kloster Altomünster? Die Erzdiözese denkt über eine neue Nutzung nach. (Foto: Toni Heigl)

Die Auflösung des Birgittenklosters hält die Erzdiözese München-Freising und die Gemeinde Altomünster noch immer in Atem. Vor zwei Jahren verfügte der Vatikan, dass die Schließung des Klosters unvermeidlich sei, weil es keine ordentliche Leitung mehr gebe. Im Januar dieses Jahres gingen die ortsprägenden Gebäude in Altomünsters Zentrum einschließlich weiterer Liegenschaften in den Besitz der Diözese über. Im Februar zog Priorin Apollonia Buchinger als letzte Nonne gegen ihren Willen aus dem Kloster aus - bis zuletzt hatte sie hartnäckig gegen die Auflösung des Ordens gekämpft. Jetzt verbringt sie ihren Ruhestand in der Oberpfalz.

Doch der Kampf um das Kloster ist nicht beendet. Noch immer gibt es eine Bewohnerin, die ihre Zelle in den ehrwürdigen Mauern nicht räumen will. Die 38-jährige Juristin hat es sich in den Kopf gesetzt, in Altomünster Nonne zu werden. Sie sei eine Postulantin mit Aufenthaltsrecht. Als sie sich im Kloster niederließ, hatte Rom bereits die Auflassung per Dekret verfügt. Sie könne also keine Postulantin sein, weil der Orden bei ihrem Einzug nicht mehr existierte, folgert das Erzbistum. Die Kirche erließ daraufhin einen Räumungsbescheid, gegen den die 38-Jährige vor das Münchner Landgericht zog. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf einen Vergleich: Demnach darf die fromme Juristin so lange im ehemaligen Kloster wohnen, bis der Vatikan über ihren Widerspruch gegen die Schließung entschieden hat. Nach einer ersten Prüfung des Falles signalisierte Rom, dass es wohl bei der Auflösung bleiben werde. Die Diözese pochte auf den Vollzug der Räumung. Die streitbare Juristin klagte dagegen erneut vor dem Landgericht. In der Verhandlung Mitte Dezember regte der Vorsitzende Richter an, der Frau ein Wohnrecht bis Mitte nächsten Jahres zuzugestehen. Sollte Rom die Auflösung des Klosters bestätigen, müsse die junge Frau nach dieser Frist das Kloster räumen. Die Anwälte der Erzdiözese gingen auf diesen Vorschlag zunächst nicht ein. Jetzt ringen die Beteiligten um eine neue Lösung.

Wie auch immer sie aussehen wird - der Streit mit der Hausbesetzerin, die auf göttlichen Beistand setzt, wird wohl noch einige Zeit Erzdiözese und Gemeinde blockieren. So lange die junge Frau in dem maroden Gebäude wohnt und ihr Widerspruchsverfahren gegen die Auflösung des Klosters läuft, kann die Erzdiözese nicht mit der Sanierung beginnen. Dennoch sind Überlegungen für eine neue Nutzung im Gange. Das Kloster soll, so die Vorstellung des Erzbistums, zumindest teilweise ein geistlicher Ort bleiben. Der Streit verzögert auch die Ausweisung des Baugebiets "Sandgrubenfeld". Ein Teil des Geländes gehört dem Erzbistum. Die Kirche will aber erst Verträge machen, wenn der Streit um das Kloster beendet ist.

© SZ vom 27.12.2017 / sto - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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