Böhringer-Mordprozess:Benedikt T. bleibt im Hungerstreik

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Prozess um Mord an Parkhaus-Millionärin: Die Anwälte des Angeklagten Benedikt T. erheben schwere Vorwürfe gegen die Richter.

Stephan Handel

Der Ton wird schärfer im Mordprozess Böhringer: In einer Erklärung warfen die beiden Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach den Richtern der 1. Strafkammer eine "völlig inakzeptable" Haltung dem Angeklagten Benedikt T. gegenüber vor.

(Foto: Foto: Stephan Rumpf)

Obwohl dieser sich seit dem 21. April, also seit mehr als zwei Wochen im Hungerstreik befinde, unternehme das Gericht nichts, um ihn vor bleibenden Schäden zu bewahren. Über einen Antrag der Familie, die Besuchsfrequenz von zwei- auf wöchentlich zu erhöhen, sei noch nicht einmal entschieden worden.

Der Angeklagte, so Rechtsanwalt Witting, der die Erklärung verlas, hatte am 21. April in der Verhandlung gesagt, er "wolle seine Hilflosigkeit im laufenden Verfahren, in dem er sich seit fast zwei Jahren für ein Verbrechen im Gefängnis befinde, das er nicht begangen habe, mit einem unbefristeten Hungerstreik demonstrieren".

Seitdem lehne er das angebotene Anstaltsessen in der JVA Stadelheim ab und nehme nur noch Wasser, Brühe und Kalzium- sowie Magnesium-Tabletten zu sich. Dadurch habe er bereits mehr als sieben Kilo abgenommen. "Die Verteidigung ist hierüber ebenso wie die Familie des Angeklagten in höchster Sorge", sagte Witting. "Dass diese Sorge von der Kammer geteilt wird, ist nicht erkennbar."

Benedikt T. wird vorgeworfen, im Mai 2006 seine Tante Charlotte Böhringer im Penthouse über ihrer Parkgarage in der Baaderstraße erschlagen zu haben. Er wurde wenige Tage nach der Tat festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess läuft seit gut einem Jahr. Benedikt T. hat die Tat stets bestritten, ansonsten jedoch in dem Prozess, der seit einem Jahr läuft, keine Aussage gemacht - bis zu jener Hungerstreik-Erklärung.

Das Gericht hörte die emotionale Erklärung des Anwalts mit unbewegter Miene an. Danach sagte Manfred Götzl, der Vorsitzende Richter, der Antrag über die Besuchshäufigkeit sei bereits entschieden - im Sinne des Angeklagten und seiner Familie. Weil der letzte Besuch am vergangenen Dienstag stattgefunden habe, trete auch keine Lücke auf. Nach dem gestrigen 71. Verhandlungstag geht der Prozess nun in eine dreiwöchige Pause.

© SZ vom 08.05.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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