Bebauungsplan:Zum Wohle der Gartenstädte

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Neubibergs Bauleitplanung weckt Interesse des Bezirksausschusses

Von Hubert Grundner, Perlach/Ramersdorf

Der Blick in Nachbars Garten ist verlockend - und weckt nicht selten Begehrlichkeiten. So ähnlich scheint es den Mitgliedern des Bezirksausschusses (BA) 16 Ramersdorf-Perlach ergangen zu sein, als sie am Donnerstagabend zu einem Bebauungsplan der Nachbargemeinde Neubiberg Stellung nehmen sollten. Um es vorwegzunehmen: Sie hatten keine Einwände gegen das, was die Neubiberger im nördlich der Brunhildestraße zwischen Josef-Kyrein- und Wotanstraße auf den Weg bringen wollen. Insofern wäre der Punkt schnell abgehakt gewesen. Wie aber die Neubiberger Gemeinderäte Bauleitplanung praktizieren, dafür interessierten sich Wolfgang Thalmeir, der Vorsitzende des Unterausschusses (UA) Bauvorhaben, Stadtplanung und Grundsatzfragen, und seine Kollegen umso mehr. Und zwar so sehr, dass sie der Münchner Stadtspitze empfehlen, sich mit dem Planungsmodell der Nachbargemeinde vertraut zu machen. Man sollte prüfen, erklärte Thalmeir, ob dieses nicht für das Stadtgebiet, insbesondere für die Gartenstadtbereiche übernommen werden könne.

So sei für den BA nicht verständlich, dass Neubiberg im Gegensatz zur Landeshauptstadt in der Lage war, bereits 2010 ein Nachverdichtungskonzept zu entwickeln, Steuerungsbedarfe zu identifizieren und Maßnahmen für eine städtebaulich qualitative Entwicklung und den gleichzeitigen Schutz der charakteristischen Eigenarten der Quartiere zu treffen. Ebenso wenig haben die BA-Mitglieder eine Erklärung dafür, weshalb die Gemeinde Neubiberg im Gegensatz zu München in der Lage sei, für einen kleinen, bebauten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine maßvolle Bebauung, eine Sicherung der vorhandenen Grünstrukturen und des Baumbestandes, eine Berücksichtigung des Gemeindeklimaschutzkonzeptes und eine Regelung des Infrastrukturbedarfs festschreibe.

Angesichts dessen fragen sich Thalmeir und seine Kollegen: Weshalb verfolgt Neubiberg derartige Ansätze und realisiert sie zum Wohle seiner Bürger, während die Stadt München immer wieder beteuert, das alles sei rechtlich und tatsächlich nicht möglich? Verfügt hier die Gemeinde Neubiberg über bessere rechtliche Erkenntnisse? Weshalb funktioniert das dort, nicht aber 400 Meter weiter nördlich, zum Beispiel in Waldperlach? Der BA 16 hofft jetzt auf eine schnelle Antwort der Stadt.

© SZ vom 16.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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