"Ich bin enttäuscht von Alfonsos Sexgewürz", schreibt ein Mann im Internet. "Ich habe meiner Frau einen Eintopf gekocht und eine Menge dieser Kräutermischung zum Würzen genutzt. Nachdem sie gierig 2 Teller verspeist hatte, wartete ich. Und wartete. Und wartete. Die im Produktnamen versprochene Wirkung setzte bei ihr leider nicht ein." Aber immerhin habe es ihr geschmeckt.
Ob es Wettbewerbshütern aus Berlin so ähnlich ergangen ist, wissen wir nicht. Aber irgendeinen Grund muss der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. gehabt haben, um gegen Alfons Schuhbeck vor Gericht zu ziehen. Ein Currypulver aus dem Gewürzladen des Sternekochs hat das Missfallen der Gewerbewächter erregt: das "Sexgewürz", das Schuhbeck im Internet vertreibt. Die "Verkehrskreise", wie es in der Sprache des Wettbewerbsrechts heißt, würden durch diesen vielversprechenden Namen über eine in Wirklichkeit nicht bestehende aphrodisierende Wirkung der Gewürzmischung irregeführt.
Man habe schon über einen Selbstversuch nachgedacht, sagte die Vorsitzende Richterin der 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I am Montag - habe sich dann aber doch auf eine Umfrage im Bekanntenkreis beschränkt: Würde jemand an eine stimulierende Wirkung des Pulvers glauben? Immerhin hätten einige der Freunde vieldeutig gemeint, dass nach der Verwendung des Sexgewürzes schon etwas passieren könne.
"Frivole Anspielung ohne Wirksamkeitsversprechen"
Kurkuma, Paprika edelsüß, Zimt, Knoblauch, Kardamom, Chillies, Ingwer, Koriander, Rosenblüten und Vanille gibt Alfons Schuhbeck als Inhaltsstoffe an. "Lassen Sie sich verführen von dem sinnlich-warmen, mild orientalischen Aroma dieser Mischung", heißt es auf der Internetseite des Kochimperiums.
Der Verbraucher werde aber nicht nur dadurch irregeführt, meint Verbandsanwalt Hauke Reinhardt. Außerdem beinhalte der Sex-Bezug eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, immerhin seien in Gewürzen pharmakologische Wirkstoffe enthalten.
Schuhbeck-Anwalt Christoffer Eggers kann da nur mit dem Kopf schütteln. Der Name sei doch nur "eine etwas frivole Anspielung ohne jegliches Wirksamkeitsversprechen oder Irreführung". So ähnlich wie die Bezeichnung Liebesperlen für kleine bunte Zuckerkügelchen. Man hätte auf jeden Fall wegen der Chillies "macht scharf" schreiben dürfen, witzelte er.
"Nicht dafür da, dass jemand auf den Baum springt"
Das sehen die Richter offenbar so ähnlich. Sie beurteilen das Sexgewürz eher als Gag - "das kann man gut verschenken", meinte die Vorsitzende. Man werde die Klage wohl abweisen. Das Urteil wird aber erst Mitte Oktober verkündet.
Alfons Schuhbeck war selbst nicht anwesend am Montag im Gericht, er erfuhr in Hamburg bei ZDF-Dreharbeiten zur "Küchenschlacht" durch die SZ vom Prozessverlauf. "Es muss einfach nur gut schmecken und ist doch nicht dafür da, dass jemand auf den Baum springt", sagt er. Es gebe chinesische "Fünf Gewürze" und indische "Sieben Gewürze". Da habe sich Sex- statt "Sechs Gewürze" als Gag angeboten. "Einfach nur, um jemanden zum Schmunzeln zu bringen - wir sind doch in Bayern." Der Wettbewerbsanwalt will voraussichtlich Berufung einlegen.