"Absolut-Vodka" verklagt FKK-Sauna:Zu fein für den Saunaclub

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Der Spirituosenhändler "Absolut-Vodka" hat Angst, mit einem Bordell in Verbindung gebracht zu werden - und verklagt die kleine Münchner FKK-Sauna "Club Absolut". Mit Erfolg.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Nomen est omen - der Name ist ein Zeichen. Und deshalb ist einer der weltgrößten Wodka-Destillen ausgerechnet eine kleine Münchner FKK-Sauna ein Dorn im Auge: Die Absolut Company aus Stockholm hat den an der Landsberger Straße gelegenen "Club Absolut" verklagt. Die schwedischen Spirituosenhändler möchten verhindern, dass jemand auf die Idee kommen könnte, ihre Lifestyle-Marke "Absolut-Vodka" könnte irgendetwas mit dem Bordell zu tun haben. Das Landgericht München I hat dem Betreiber der Sauna nun verboten, diesen Begriff im Namen zu führen. Andernfalls sind bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld fällig.

Ein Drittel aller Erwachsenen in Europa kennen die schwedische Schnapsmarke. Die wird in Deutschland nicht nur millionenfach verkauft, sondern auch mit Millionenaufwand beworben. Da passt ein kleiner Saunabetrieb mit Bar und Bordell nicht ins Konzept. Zumal dort alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sehen die Skandinavier eine Verwechslungsgefahr. Deshalb wurde der Puff verklagt.

Die Destille wirft dem Betreiber des Bordells vor, sich bewusst an die bekannte Marke anzulehnen

"Der Verkehr", wie im Juristendeutsch die Verbraucher bezeichnet werden, verbinde mit der Marke Absolut "ein Luxusimage und pure Reinheit sowie hohe Qualitätsvorstellungen", argumentieren die klagenden Schnapsfabrikanten. Durch die Verwendung dieses Markenzeichens im Rotlichtmilieu und im direkten Zusammenhang mit Prostitution in einem Saunaclub werde der gute Ruf "unweigerlich negativ beeinflusst". Die Verkehrskreise assoziierten mit einem Bordell etwas "Schäbiges" und "Schmuddeliges" und das könnte unweigerlich auf die bekannte Marke aus Schweden abfärben.

Die Destille wirft dem Münchner Bordellbetreiber vor, sich bewusst an die bekannte Marke anzulehnen, um deren guten Ruf auf sein einfaches Sexetablissement samt Barbetrieb zu übertragen. Er wolle ohne eigene Leistungen von der Anziehungskraft des Schwedenprodukts profitieren und dessen Image ausnutzen.

Der beklagte Clubbetreiber war sich keiner Schuld bewusst. Vor allem finanziere sich sein Betrieb durch Eintrittsgeld und die Zimmermieten der dort tätigen Damen. Harter Schnaps wie Wodka werde kaum ausgeschenkt. Im Übrigen könne er keine Verwechslungsgefahr erkennen: Das Wort "Absolut" werde im Zusammenhang mit einem FKK-Saunaclub nicht mit Luxus und purer Reinheit in Verbindung gebracht, sondern so verstanden, wie es im Duden steht: als "ganz und gar" oder "uneingeschränkt". Den Vorwurf, ein Trittbrettfahrer zu sein, bezeichnete der Bordellwirt als lächerlich. Zumal ein "regelmäßig eiskalt zu genießender Wodka" gar nicht zu einem Saunaclub passe.

Die auf Markenrecht spezialisierte 33. Zivilkammer sieht aber trotzdem die Gefahr, dass "der durchschnittlich informierte aufmerksame Verkehr" den Namen Absolut als Herkunftshinweis verstehen könnte. Deshalb bestehe schon eine Verwechslungsgefahr. Zumal die Wodka-Marke in Deutschland einen unbestritten hohen Bekanntheitsgrad habe.

Die schwedische Firma hat ihren Wodka-Namen "Absolut" unter anderem für die Produktbereiche Restaurant und Bar markenrechtlich schützen lassen. Natürlich würden sich die Dienstleistungen, die in einem Bordellbetrieb angeboten werden, von den Dienstleistungen einer normalen Bar unterscheiden, meint dazu nun das Gericht. Doch die Tatsache, dass in Bordellbetrieben typischerweise auch Getränke angeboten werden und die Betriebe häufig auch über einen angeschlossenen Barbereich verfügen, begründe eine "gewisse Dienstleistungsnähe".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Außerdem behauptet der beklagte Betreiber, seinen Saunaclub ohnehin im Januar 2013 verkauft zu haben.

© SZ vom 07.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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