Winter:Streusalz

Noch immer beliebtes Mittel gegen Eis auf Wegen - doch sein Einsatz kann sehr teuer werden.

Von Andreas Jäger

Von Winterstiefeln und Ugg-Boots zu harten Eisflächen festgetreten, ist der schneeige Untergrund in München und Südbayern vielerorts spiegelglatt. Da hilft der Kies, der auf die meisten Gehwege gestreut wurde, nur bedingt. Streusalz verspricht hier die nötige Reibung. Aber darf man es überhaupt auswerfen? Die kurze Antwort: Nein, in fast allen Kommunen ist der private Einsatz von Streusalz inzwischen verboten. Wer seine Einfahrt dennoch mit Salz bestreut, muss mit Bußgeldern von mehreren Hundert Euro rechnen. Nur in Ausnahmefällen darf mancherorts noch Salz eingesetzt werden, etwa um geländerlose Treppen zu sichern. Den Schnee auftauen vermag herkömmliches Streusalz ohnehin nicht: Es besteht zu mehr als 98 Prozent aus Kochsalz und bewirkt, dass der Gefrierpunkt von Wasser herabgesetzt wird. In erster Linie verhindert Streusalz also, dass Schmelzwasser erneut einfriert. Hintergrund der Streusalz-Verbote sind Umweltbedenken: So können Pflanzen durch Streusalz Verätzungen erleiden. Tierfreunde fürchten zudem um die Pfoten ihrer Gefährten. Selbst an Bauwerken, besonders an solchen aus Beton, entstehen Korrosionsschäden durch Streusalz. Experten raten daher dazu, zur Schneeschippe zu greifen und Granulat oder Sand zu streuen.

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