Wir erleben gerade einen epochalen Wertewandel - und niemand spricht es aus: Wir verabschieden uns vom Ideal individueller Gerechtigkeit und ersetzen es durch eine Doktrin quotenmäßiger Repräsentation von Kollektiven. Das sollten wir uns gut überlegen. Auch deshalb, weil es verfassungswidrig ist.
Grundgesetz:Die Frauenquote ist verfassungswidrig
Lesezeit: 4 min
Im Grundgesetz hingegen heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
(Foto: dpa)Diversität ist eine feine Sache. Doch der jetzt eingeschlagene Weg genügt nicht den Ansprüchen des Grundgesetzes. Denn: Gerechtigkeit lässt sich nicht durch neue Ungerechtigkeiten herstellen.
Gastbeitrag von Tonio Walter
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Gesundheit
"Gehirne von Menschen mit Übergewicht funktionieren anders"
Psychologie
Wie man im Alter geistig fit bleibt
Essen und Trinken
"Wer 80 Euro für eine beschichtete Pfanne ausgibt, ist gut bedient"
Geldanlage
Das sind die besten Dividenden-Aktien im Dax
Hauptbahnhof Stuttgart
Überirdisch schön