Wir erleben gerade einen epochalen Wertewandel - und niemand spricht es aus: Wir verabschieden uns vom Ideal individueller Gerechtigkeit und ersetzen es durch eine Doktrin quotenmäßiger Repräsentation von Kollektiven. Das sollten wir uns gut überlegen. Auch deshalb, weil es verfassungswidrig ist.
Grundgesetz:Die Frauenquote ist verfassungswidrig
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Im Grundgesetz hingegen heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
(Foto: dpa)Diversität ist eine feine Sache. Doch der jetzt eingeschlagene Weg genügt nicht den Ansprüchen des Grundgesetzes. Denn: Gerechtigkeit lässt sich nicht durch neue Ungerechtigkeiten herstellen.
Gastbeitrag von Tonio Walter
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