Grundgesetz:Die Frauenquote ist verfassungswidrig

Lesezeit: 4 min

Im Grundgesetz hingegen heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Foto: dpa)

Diversität ist eine feine Sache. Doch der jetzt eingeschlagene Weg genügt nicht den Ansprüchen des Grundgesetzes. Denn: Gerechtigkeit lässt sich nicht durch neue Ungerechtigkeiten herstellen.

Gastbeitrag von Tonio Walter

Wir erleben gerade einen epochalen Wertewandel - und niemand spricht es aus: Wir verabschieden uns vom Ideal individueller Gerechtigkeit und ersetzen es durch eine Doktrin quotenmäßiger Repräsentation von Kollektiven. Das sollten wir uns gut überlegen. Auch deshalb, weil es verfassungswidrig ist.

Zur SZ-Startseite

Porträt
:"Ich bin da sehr leidenschaftlich"

Maria Ferraro ist bei Siemens Energy für die Zahlen zuständig, für Umsatz, Gewinn, Cashflow - und für die Frauenquote. Mit Diversität soll sie das traditionsreiche Unternehmen aus der Krise führen.

Von Thomas Fromm

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: