Wir erleben gerade einen epochalen Wertewandel - und niemand spricht es aus: Wir verabschieden uns vom Ideal individueller Gerechtigkeit und ersetzen es durch eine Doktrin quotenmäßiger Repräsentation von Kollektiven. Das sollten wir uns gut überlegen. Auch deshalb, weil es verfassungswidrig ist.
MeinungGrundgesetzDie Frauenquote ist verfassungswidrig
Gastbeitrag von Tonio Walter
Lesezeit: 4 Min.

Diversität ist eine feine Sache. Doch der jetzt eingeschlagene Weg genügt nicht den Ansprüchen des Grundgesetzes. Denn: Gerechtigkeit lässt sich nicht durch neue Ungerechtigkeiten herstellen.
