Corona:Generelle Reiseverbote sind völlig unverhältnismäßig

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Ein Flug gen Palma de Mallorca startet am Flughafen Hannover. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Darf die Bundesregierung Urlaubsflüge nach Mallorca einfach untersagen? Ja, sagt das Infektionsschutzgesetz - aber nur unter einer gewichtigen Bedingung.

Kommentar von Stefan Ulrich

Die Vorstellung ist provokant: Während die einen über Ostern weder an der Ostsee spazieren noch im Allgäu wandern können, weil Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen zwangsgeschlossen sind, fliegen die anderen nach Mallorca an den Strand. Dürfen die das, mitten in der Pandemie?

Die Bundeskanzlerin hat das Empörungspotenzial richtig erkannt. Nachdem ihre Osterruhe gescheitert ist, will sie nun ein Verbot von Auslandsreisen in beliebte Urlaubsländer durchsetzen. Das Gefühl mag einem sagen: Recht hat sie.

Doch das Gefühl ist kein ausreichender Ratgeber, wenn es darum geht, was ein Rechtsstaat in Pandemiezeiten anordnen darf und was nicht. Hierfür gibt es Regeln, und die gibt das Grundgesetz vor. Werden sie missachtet, greifen die Gerichte ein. Falls jetzt ein pauschales Reiseverbot kommt, aber bald schon wieder gekippt wird, wäre der Schaden enorm. Denn das Vertrauen vieler Bürger in die Weisheit der Regierenden schwindet rapide.

Daher wird die Regierung ein generelles Verbot von Urlaubsfahrten ins Ausland nun sehr genau prüfen. Im Zweifel sollte sie darauf verzichten. Und Zweifel sind hier geboten. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.

Bestimmte Reisen dürfen mit Auflagen belegt werden

Natürlich können in der Corona-Krise bestimmte Urlaubsreisen mit Auflagen - Testpflicht, Quarantäne - belegt und, wenn das nicht genügt, ganz untersagt werden. Das steht auch ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz. Dafür braucht es aber gute Gründe, die schwerer wiegen als die im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht enthaltene Reisefreizügigkeit der Menschen.

Deutschland hat daher ein abgestuftes System entwickelt, je nachdem, wie stark coronaverseucht ein Reiseland ist. Wer in besonders gefährliche Gebiete reist, und das sind in Europa sehr viele, der muss nach der Rückkehr in Quarantäne und kann sich erst nach fünf Tagen freitesten lassen. Das ist vernünftig und angemessen.

Nun stecken sich auf Mallorca, Ibiza oder auch in Istrien aber derzeit nur wenige Menschen mit dem Virus an. Die Inzidenz liegt deutlich unter der magischen 50 und sehr viel niedriger als im Bundesdurchschnitt. Zudem gelten Flüge, bei Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, nicht als Infektionstreiber. Daher wäre es unverhältnismäßig, den Menschen Ostern auf Mallorca zu verbieten.

Es braucht kleine Fluchten aus dem Pandemie-Alltag

Ein Pauschalverbot von Urlaubsreisen kann nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen ausgeschöpft sind. Das sind sie noch längst nicht. Bisher gibt es bei Rückreisen aus Gebieten mit niedriger Inzidenz zum Beispiel noch keine Testpflicht. Das ändert sich nun. Am Sonntag soll eine Testpflicht für alle Flug-Rückkehrer in Kraft treten. Ein Test ist nur ein kleiner Eingriff. Er ist jedem Rückreisenden zumutbar. Ein völliges Reiseverbot dagegen nicht.

Wenn die Menschen psychisch halbwegs gesund durch die Pandemie kommen sollen und ein kollektiver Lagerkoller verhindert werden soll, dann bedarf es kleiner Lichtblicke, kleiner Freiheiten im langen Lockdown. Für die einen kann das die Möglichkeit sein, im sehr begrenzten Kreis Freunde zu treffen, für andere, Ostern in der Kirche zu feiern, Biergärten zu besuchen oder eben nach Mallorca zu reisen. Wann immer diese kleinen Fluchten aus dem Pandemiealltag unter Schutzauflagen vertretbar sind, sollte der Staat sie ermöglichen.

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